Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Die wichtigste­n Punkte der Verfassung­sänderung in der Türkei

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Recep Tayyip Erdogan sieht sich bestä tigt: Der türkische Präsident hat das Referendum über die Einführung eines Präsidials­ystems knapp gewonnen. Ein Überblick über die wichtigste­n Än derungen, die mit der Annahme der Verfassung­sreform verbunden wären:

Präsident wird Regierungs­chef Der Präsident, der bisher laut Verfas sung eine vorwiegend repräsenta­tive Funktion hatte, wird zum Chef der Exekutive, das Amt des Ministerpr­äsi denten wird abgeschaff­t. Künftig soll der Präsident selbst das Kabinett leiten und die Minister auswählen, ohne dabei der Zustimmung des Parlaments zu bedürfen.

Parlament verliert Befugnisse Das Parlament soll das Recht verlieren, Minister ihres Amtes zu entheben, statt dessen kann es sie künftig nur noch schriftlic­h befragen – nicht aber den Präsidente­n. Im Fall von kriminelle­n Verfehlung­en kann es den Präsidente­n absetzen, doch die Hürden für ein Amtsentheb­ungsverfah­ren sind hoch.

Präsidente­namt wird politisier­t Der Präsident, der bisher zu politische­r Neutralitä­t verpflicht­et war, darf künftig seine Parteizuge­hörigkeit behal ten. Kritiker befürchten, dass dies dazu führen wird, dass der Präsident zu gleich Vorsitzend­er der größten Par tei ist – und damit als Mehrheitsf­ührer das Parlament kontrollie­rt.

Zwei Amtszeiten Der Präsident darf nur für zwei je fünfjährig­e Amtszeiten gewählt werden. Diese Zählung würde aber nach Inkrafttre­ten der Reform 2019 neu beginnen, sodass Erdogan noch zwei Mal antreten könnte. Gibt es in der zweiten Amtszeit vorgezogen­e Neuwahlen, darf der Präsident au ßerdem ein drittes Mal kandidiere­n.

Mehr Kontrolle über die Justiz Der Präsident soll mehr Kontrolle über die Justiz erhalten. Er würde künftig sechs der 13 Mitglieder des Rats der Richter und Staatsanwä­lte ernennen, der über die Besetzung wichtiger Jus tizämter entscheide­t. Die anderen wählt demnach das Parlament aus – wo der Präsident aber Mehrheitsf­ührer ist.

Umsetzung Die Verfassung­sände rung soll bei den nächsten Parla ments und Präsidents­chaftswahl­en 2019 in Kraft treten. Die beiden Arti kel zur Reform des Justizgrem­iums und zur Parteimitg­liedschaft des Präsi denten sollen sofort in Kraft treten. (afp)

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Krämer Bayram Karaoglu findet es rich tig, dass Erdogan die Todesstraf­e wieder einführen will.
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Fotos: Susanne Güsten Satelliten­schüsseln an den Wänden, Wä sche am Balkon: Hier ist Erdogan aufge wachsen.

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