Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten
Bundesrat Wer Einsatzkräfte attackiert, riskiert fünf Jahre Haft. Gleiches gilt für Tätlichkeiten gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Was die Länderkammer sonst noch beschlossen hat
Berlin Ein wahres Mammutprogramm absolvierte gestern der Bundesrat. Über 39 Gesetze wurde in der Länderkammer endgültig abgestimmt. Das sind die wichtigsten Beschlüsse:
Angriff auf Einsatzkräfte Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute werden künftig höher bestraft. In Zukunft drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen. Zudem stellt das Gesetz auch das „Gaffen“an Unfallstellen oder das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“. 2016 wurden nach Regierungsangaben über 71 000 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten, 11,2 Prozent mehr als im Jahr davor.
Kinderehen Heiraten soll in Deutschland künftig ausnahmslos erst mit 18 möglich sein: Der Bundesrat unterstützt einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Mit dem Gesetz zum Verbot von Kinderehen wird die Ehemündigkeit von derzeit 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Die Bundesregierung reagiert damit auf die gestiegene Zahl von Kinderehen infolge der ins Land gekommenen Flüchtlinge. Die Bundesländer sprachen sich dafür aus, die Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Das Gesetz soll in der laufenden Legislaturperiode endgültig beschlossen werden.
Burka Teilverbot Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während ihres Dienstes künftig nicht verhüllen. Ausnahmen sieht das am Freitag von der Länderkammer beschlossene Gesetz nur bei gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken vor – etwa wegen einer Infektionsgefahr oder zum Eigenschutz. Bei der Beantragung von Ausweispapieren muss der Antragsteller zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen.
Fußfessel Extremistische Gefährder können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag ein Gesetz, das dem Bundeskrimi- nalamt (BKA) die Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. Voraussetzung für eine Fußfessel bei Gefährdern ist eine richterliche Anordnung. Konkret kann die Fußfessel dem Bka-gesetz zufolge dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Das Gesetz gilt aber nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig: Sie müssen eigene Gesetze beschließen.
Vertragsabschlüsse Verbraucher sollen besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon geschützt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun von Bundesregierung und Bundestag beraten wird. Die Länderkammer will, dass Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur gültig sind, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt. Das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen floriere ungebrochen, obwohl es seit 2013 strengere Bedingungen gibt.