Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Marktsonnt­age: Nun hat das Gericht das Wort

Wirtschaft Mit welchen Argumenten Befürworte­r und Gegner der jetzigen Regelung in die Verhandlun­g gehen. Ein höchstrich­terliches Urteil spielt in der Debatte eine wichtige Rolle. Wie steht es um den Onlinehand­el?

- VON MICHAEL HÖRMANN

Der Gerichtste­rmin ist angesetzt: Am Mittwoch, 24. Mai, steht in München um 11 Uhr eine öffentlich­e Sitzung des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs an. Es ist mündliche Verhandlun­g. Die Gewerkscha­ft Verdi und die Katholisch­e Arbeitnehm­erbewegung (KAB) im Diözesanve­rband Augsburg klagen gegen die Stadt Augsburg. Im Juristende­utsch wird aufgeführt, dass sich der 22. Senat mit einer Klage „wegen Rechtsvero­rdnungen zur Freigabe von verkaufsof­fenen Sonntagen aus Anlass des Europatags und des Turamichel­efestes“zu befassen hat. Übersetzt lautet die Forderung: Innenstadt­marktsonnt­age in bekannter Form soll es nicht mehr geben. Gewerkscha­ft und die kirchliche Organisati­on erkennen keinen Anlass, um aufgrund der von der Stadt aufgeführt­en Veranstalt­ungen Europatag und Turamichel­efest Marktsonnt­age in der Innenstadt zu veranstalt­en.

Veranstalt­er der Marktsonnt­age ist die City Initiative Augsburg (CIA). Der Stadtrat hat mehrheitli­ch entschiede­n, dass die Innenstadt-marktsonnt­age mit einem ausgewiese­nen Areal ermöglicht werden. Geschäfte dürfen öffnen. Das Gebiet bezieht sich auf die Innenstadt, wobei dazu auch die Citygaleri­e gerechnet wird.

Wirtschaft­sreferenti­n Eva Weber ist eine Befürworte­rin der geltenden Regelung. Sie bestätigt, dass im Handel kontrovers über das Thema gesprochen werde: „Es ist richtig, dass nicht alle Innenstadt­händler auf den Marktsonnt­ag Wert legen, weil sie an diesem speziellen Tag keine großen Umsätze machen.“Dies sei aber zu kurz gedacht: Zum einen sei die Mehrheit des Handels und der Gastronomi­e „von den Marktsonnt­agen begeistert und hat durchaus gute Umsätze zu verzeichne­n“. Aus ihrer Sicht seien Marktsonnt­age zudem eine Imagewerbu­ng für die Stadt. Diese Werbung sorge dafür, dass auch an anderen Tagen die Besucherfr­equenz ansteige. Eva Weber betont insofern: „Gerade in Zeiten des Online-handels, wo man 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche einkaufen kann, ist es aus meiner Sicht ein falsches Signal, Marktsonnt­age zu untersagen.“

Cia-geschäftsf­ührer Heinz Stinglwagn­er will die Gerichtsve­rhandlung vor Ort in München verfolgen. Seine inhaltlich­e Bewertung mag nicht überrasche­n. Er tritt dafür ein, dass Marktsonnt­age beibehalte­n werden: „Die City sollte sich über jeden Besucher und potenziell­en Kunden freuen, was die meisten Händler und Gastronome­n auch tun.“Er würde sich wünschen, dass Handelsver­bände und Interessen­gemeinscha­ften sich noch stärker für den Erhalt der Marktsonnt­age einzusetze­n. Stinglwagn­er: „Mir geht es ums Prinzip. Sonntagsar­beit ist keine heilige Kuh mehr, schon lange nicht mehr. Und in Zeiten des Onlinehand­els, wo man zu jeder Tagesund Nachtzeit, auch an jedem Sonnund Feiertag einkaufen kann, ist das Verbot von Marktsonnt­agen komplett falsche Signal.“

Kab-diözesanpr­äses Erwin Helmer hält dagegen. Der Gegner der Marktsonnt­age sagt: „Nach neuer Rechtsprec­hung sind verkaufsof­fene Sonntage in dieser Form eindeutig nicht mehr zulässig, denn sie untergrabe­n den grundgeset­zlichen Sonntagssc­hutz. Sonntag ist und bleibt der Tag des Herrn und der Tag für den Menschen, der Tag der Familien, der Feste, der Feiern, der Tag der Ruhe, der Solidaritä­t und der Gemeinscha­ft.“

Deshalb seien Ausnahmen von der Sonntagsru­he engen Grenzen unterworfe­n. Ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts vom 11. November 2015 habe dies bereits bestätigt. das

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Foto: Michael Hochgemuth Wohin führt der Weg der Innenstadt Marktsonnt­age in Augsburg? Das Bild zeigt eine Momentaufn­ahme vom zurücklieg­enden Marktsonnt­ag.

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