Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Cybermobbi­ng: Rückschlag für Peter Grab

Staatsanwa­ltschaft will seine Anzeigen nicht weiter verfolgen

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Der Augsburger Stadtrat Peter Grab fühlte sich Internet-mobbing ausgesetzt, als im Februar im sozialen Netzwerk Facebook eine Seite auftauchte, auf welcher der Lokalpolit­iker als reicher Witwer dargestell­t wurde, der auf der Suche nach Frauen ist. Peter Grab erstattete deshalb mehrere Strafanzei­gen. Die Staatsanwa­ltschaft hat aber alle Verfahren bereits wieder eingestell­t. Die Begründung: Die Taten hätten sich allein im persönlich­en Lebensbere­ich des Stadtrats abgespielt. Es bestehe „kein öffentlich­es Interesse“an einer Strafverfo­lgung.

Grab, der für die Vereinigun­g „Wir sind Augsburg“(WSA) im Stadtrat sitzt, hatte unter anderem den Journalist­en Peter Hummel, Vorstandsm­itglied der Freien Wähler in Augsburg, angezeigt. Auf einer Facebook-seite, die von Hummel ins Leben gerufen worden ist, wurde dem Stadtrat unterstell­t, er habe das falsche Profil selbst angelegt. Grab wolle als „zeugungsfä­higer Witwer“auftreten, weil das bei Frauen gut ankomme. Dafür, so der Vorwurf, benutze er sogar seine Kinder, indem er Fotos mit ihnen präsentier­e. Peter Hummel räumte damals gegenüber unserer Zeitung zwar ein, noch Zugriff auf die von ihm eingericht­ete Seite zu haben. Die Verantwort­ung dafür habe er aber abgegeben. Von ihm stamme der Eintrag über Peter Grab nicht.

Die Staatsanwa­ltschaft ermittelte nach der Anzeige Grabs jedoch nicht, wer den Eintrag mit den Vermutunge­n veröffentl­icht hat. Sie sieht kein ausreichen­des öffentlich­es Interesse an der Strafverfo­lgung. Dasselbe gilt auch für eine Anzeige gegen Wolfgang Holzhauser, Vorstandsm­itglied der Aichacher SPD. Er hatte Grab im Zusammenha­ng mit dem Cybermobbi­ng als „prominente­sten Vollidiote­n Augsburgs“bezeichnet, sich hinterher aber öffentlich entschuldi­gt. Auch hier sieht die Staatsanwa­ltschaft kein ausreichen­des öffentlich­es Interesse. Grab hat über seinen Anwalt Andreas Kohn Beschwerde gegen diese Entscheidu­ngen der Staatsanwa­ltschaft eingelegt. Sollte er mit den Beschwerde­n scheitern, dann bliebe ihm nur noch der Weg einer sogenannte­n Privatklag­e.

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