Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Das Strafrecht kann das Leid nicht mindern
Es kann so schnell gehen im Straßenverkehr. Eine kurze Unachtsamkeit, eine falsche Einschätzung – und im schlimmsten Fall werden Menschenleben ausgelöscht. Der Unfall in Pfersee, bei dem ein Zweijähriger getötet wurde, ist ein besonders tragisches Beispiel dafür. Schwer getroffen davon sind alle Beteiligten. In erster Linie natürlich die Eltern, die einen Sohn verloren haben. Aber auch der Autofahrer, der das Kind nicht gesehen hat, und die Tagesmutter, die auf den Jungen aufgepasst hat, müssen mit dem, was geschehen ist, leben. Das Strafrecht kann das Leid der Angehörigen in solchen Fällen nicht mindern.
Es geht vor Gericht eben nicht um Rache, sondern um ein Urteil, das der jeweiligen Schuld angemessen ist. Daher sind die Strafen in Fällen, in denen ein Autofahrer sich nicht etwa rücksichts-oder gedankenlos verhalten hat, in aller Regel eher milde. Wichtig ist nur: Die Angehörigen eines Unfallopfers müssen spüren, dass man sie mit ihrer Last, die sie zu tragen haben, ernst nimmt. Das funktioniert in einem öffentlichen Gerichtsprozess in aller Regel besser als bei einem rein schriftlichen Verfahren per Strafbefehl. Hier entsteht schnell der Eindruck, ausgeschlossen zu werden. Auch wenn juristisch alles völlig korrekt gelaufen ist. Diesen Aspekt sollten Staatsanwälte und Richter auch bedenken, wenn sie in solchen Fällen zu entscheiden haben.