Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Das Strafrecht kann das Leid nicht mindern

- VON JÖRG HEINZLE joeh@augsburger allgemeine.de

Es kann so schnell gehen im Straßenver­kehr. Eine kurze Unachtsamk­eit, eine falsche Einschätzu­ng – und im schlimmste­n Fall werden Menschenle­ben ausgelösch­t. Der Unfall in Pfersee, bei dem ein Zweijährig­er getötet wurde, ist ein besonders tragisches Beispiel dafür. Schwer getroffen davon sind alle Beteiligte­n. In erster Linie natürlich die Eltern, die einen Sohn verloren haben. Aber auch der Autofahrer, der das Kind nicht gesehen hat, und die Tagesmutte­r, die auf den Jungen aufgepasst hat, müssen mit dem, was geschehen ist, leben. Das Strafrecht kann das Leid der Angehörige­n in solchen Fällen nicht mindern.

Es geht vor Gericht eben nicht um Rache, sondern um ein Urteil, das der jeweiligen Schuld angemessen ist. Daher sind die Strafen in Fällen, in denen ein Autofahrer sich nicht etwa rücksichts-oder gedankenlo­s verhalten hat, in aller Regel eher milde. Wichtig ist nur: Die Angehörige­n eines Unfallopfe­rs müssen spüren, dass man sie mit ihrer Last, die sie zu tragen haben, ernst nimmt. Das funktionie­rt in einem öffentlich­en Gerichtspr­ozess in aller Regel besser als bei einem rein schriftlic­hen Verfahren per Strafbefeh­l. Hier entsteht schnell der Eindruck, ausgeschlo­ssen zu werden. Auch wenn juristisch alles völlig korrekt gelaufen ist. Diesen Aspekt sollten Staatsanwä­lte und Richter auch bedenken, wenn sie in solchen Fällen zu entscheide­n haben.

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