Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Vorsorgen für den Ernstfall
Kurs Wer krank wird und nicht mehr selbst über seine Angelegenheiten entscheiden kann, bringt damit oft auch seine Angehörigen in Gewissenskonflikte. Wie man dies verhindern kann und welche Dinge zu beachten sind
Seit vier Jahren liegt das Formular „Patientenverfügung“auf Oliver Freischütz’ Computer. Er hat es täglich vor Augen, aber das Ausfüllen immer wieder verschoben. So wie ihm geht es vielen Menschen. Die meisten scheuen sich vor dem Papierkram, dem Behördendeutsch und der Auseinandersetzung mit Krankheit oder Tod.
Deshalb bietet das Haus Tobias zweimal im Jahr die „Schreibwerkstatt Patientenverfügung“an, bei der ein Krankenhausseelsorger, ein Neurologe, ein Richter und eine Pflegerin alle medizinischen, rechtlichen und ethischen Aspekte besprechen und beim Ausfüllen von Formularen helfen.
Diesmal sind Menschen aller Altersgruppen gekommen: Mütter mit ihren Töchtern, Ehepaare oder auch Singles. Oliver Freischütz hat seine Frau Petra Schmid mitgebracht. Er will heute endlich seine Wünsche für den medizinischen Notfall festlegen. In Ruhe und ohne Druck. „Das ist wichtig, denn wir erleben sehr häufig, dass Angehörige völlig überfordert sind, wenn sie in einer Krisensituation auf einmal entscheiden müssen, was hätte der Ehemann, die Ehefrau oder das Kind gewollt?“, berichtet Monika Perret, die Leiterin der Palliativstation des Augsburger Klinikums.
Dr. Tilman Becker, der Neurologe in der Expertenrunde, bringt einen weiteren Aspekt in das Seminar: „Wer von Ihnen ist gekommen, um zu verhindern, dass er zu viel unnütze oder belastende Therapien bekommt?“, fragt er in die Runde. Etwa die Hälfte der Hände geht hoch. Becker erklärt, dass er verpflichtet sei, die medizinischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
Immer in Ruhe und ohne Druck ausfüllen
Es sei denn, der Patient habe etwas anderes festgelegt. „Also nutzen Sie Ihre Freiheit, um selbst die Grenzen zu bestimmen. Damit helfen Sie uns Ärzten, eine gute Entscheidung zu treffen“, appelliert er an die Anwesenden. Aus juristischer Sicht bekommt er Unterstützung von Walter Hell. Der Direktor des Amtsgerichts Aichach empfiehlt zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht, die den Bevollmächtigten nicht nur in medizinischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf Behördengänge, Geldangelegenheiten oder vor Gericht Entscheidungsvollmacht gibt.
Jetzt beginnt der praktische Teil des Seminars. Viele Seminarteilnehmer sind zu zweit gekommen und setzen sich jeweils als Bevollmächtigte ein. So wie Henry Getschmann und seine Tochter Kerstin Naegeler. Bereits bei der ersten Seite des vierseitigen Vordrucks vom Bayerischen Justizministerium taucht eine Frage auf: Muss man alle Formulierungen eins zu eins übernehmen? Nein, antwortet Richter Hell. „Schön ist nicht wichtig. Was in dem Dokument steht, ist nur ein Vorschlag, verändern Sie ihn nach Ihren Vorstellungen“, sagt der Jurist und nimmt damit den Seminarteilnehmern die Scheu vor einem amtlichen Schriftstück.
Ein paar Tische weiter diskutieren Mutter und Tochter über die Frage: „Zu welchem Zeitpunkt sagt man, jetzt müssen alle Maschinen ausgeschaltet werden?“In solchen Fällen stehen Krankenhausseelsorger wie Dr. Gerhard Kellner den Menschen zur Seite. Er ist Leiter des Hauses Tobias und Gastgeber des Abends. „Das Dilemma ist: Es gibt nicht die eine absolut richtige oder die absolut falsche Entscheidung. Deshalb ist es so wichtig, im Vorfeld über die Wertvorstellungen der Menschen zu sprechen, um im Ernstfall eine Entscheidung zu ermöglichen, die dem Willen und der Würde des Einzelnen Rechnung trägt“, sagt der Theologe. In einer konkreten Situation können die Angehörigen außerdem beim Krankenhaus eine ethische Fallbesprechung mit Ärzten, Pflegern, Therapeuten und Seelsorgern beantragen.
Oliver Freischütz ist am Ende des Seminars zufrieden. Er hat heute endlich handschriftlich und per Ankreuzen seinen Willen festgelegt.
Termin Die nächste Schreibwerkstatt Patientenverfügung ist am 13. Novem ber von 18 bis 20.30 Uhr. Anmeldungen sind schon jetzt möglich beim Haus To bias, weitere Informationen gibt es im In ternet unter www.haus tobias augs burg.de.
Wissenswertes zur Patientenverfügung
In Deutschland sind Ärzte verpflich tet, den Patientenwillen zu beachten. Für den Fall, dass ein volljähriger Pa tient nicht mehr in der Lage ist, die sen zu äußern, sollte er eine Vorsorge vollmacht und eine Patientenver fügung ausfüllen. Sie ermächtigt Ange hörige oder Vertraute, im Sinne des Patienten zu handeln.
Patientenverfügung Die Patienten verfügung regelt ausschließlich die medizinische Versorgung. Damit eine Patientenverfügung rechtswirksam ist, muss exakt der Krankheitsverlauf und die erwünschte beziehungsweise nicht erwünschte Behandlungsmethode genannt werden. Da diese aber schwer vorhersehbar sind, ist eine zu sätzliche Vorsorgevollmacht sinnvoll. Das Bayerische Ministerium für Justiz empfiehlt, die Patientenverfügung mithilfe eines Arztes auszufüllen.
Vorsorgevollmacht Mit einer Vor sorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrau ens, stellvertretend für Sie zu han deln. So können unterschiedliche Men schen für Ihre Gesundheitsfragen, die Verwaltung Ihres Vermögens, für Behördengänge, Vertragsabschlüsse oder auch für Post und Telekommuni kation zuständig sein. Empfohlen wird der Vordruck des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Die Formulierungen sind Vorschläge und können handschriftlich ergänzt oder verändert werden. Unerwünschte Teile dürfen jederzeit gestrichen wer den. (AZ)