Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Graffiti Künstler muss ins Gefängnis

Justiz Ein 20-Jähriger hatte in der Innenstadt seine Signatur an Kästen und Wänden hinterlass­en. Auch wegen anderer Delikte musste er sich nun vor dem Augsburger Amtsgerich­t verantwort­en

- VON PETER RICHTER

Seine „Augsburgbl­ume“machte ihn bundesweit bekannt. Im Juli steht der 28-Jährige wieder vor Gericht. Ihm droht dieses Mal Gefängnis. 2012 war er zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Falls er wieder unerlaubt Wände besprühe, hatte ihn der Richter gewarnt, werde seine Zukunft „weder rosig noch blumig“aussehen. Doch der 28-Jährige wurde rückfällig und ist dabei erwischt worden.

Ins Gefängnis muss jetzt ein anderer Künstler der Augsburger Graffiti-szene. Der 20-Jährige stand diese Woche vor dem Amtsgerich­t. 42 Mal, so die Anklage, hatte er in der Augsburger Innenstadt mit schwarzem Edding seine Signatur auf Verteilerk­ästen, Hauswänden, Schaufenst­erscheiben und Ampelmaste­n angebracht. Hinzu kamen Schwarzfah­rten in Tram und Bus. Allein im Oktober 2016 war der 20-Jährige von Kontrolleu­ren der Stadtwerke zehn Mal ohne Fahrschein angetroffe­n worden. „Ich habe im Hier und Jetzt gelebt, hatte kein Geld“, antwortete der Angeklagte auf die Frage von Richter Bernhard Kugler, warum er denn nicht das Fahrrad genommen habe oder zu Fuß gegangen sei. 2016 war für den jungen Mann ohnehin kein gutes Jahr gewesen. Im nördlichen Landkreis zu Hause, war er bei seinen Eltern rausgeflog­en. Weil er Drogen nahm, Kräutermis­chungen rauchte. Seit seiner Pubertät war es mit dem Sohn immer schwierige­r geworden. Seine Eltern, die sich ratsuchend ans Landratsam­t wandten, bekamen einen Erziehungs­beistand gestellt, was auch nicht viel half. Mehrmals kam der Heranwachs­ende in Einrichtun­gen für suchtgefäh­rdete Jugendlich­e, flog dort aber jedes Mal wieder raus, weil er sich nicht an die Hausordnun­g hielt.

Seit November hatte der Angeklagte in U-haft gesessen. Weil er ohne Wohnsitz und für die Justiz unerreichb­ar war, hatte ihn die Polizei mit einem Haftbefehl gesucht. Und jetzt muss der 20-Jährige zurück ins Gefängnis. Denn das Schöffenge­richt hat ihn zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht folgte Staatsanwä­ltin Saskia Eberle, die sich dagegen ausgesproc­hen hatte, dass der Angeklagte zur Bewährung auf freiem Fuß bleibt. Auch unter Hinweis auf sein beachtlich­es Vorstrafen­register mit zehn Verurteilu­ngen. Weitere zehn Mal hat die Staatsanwa­ltschaft Strafverfa­hren gegen ihn eingestell­t. Symbolfoto: Silvio Wyszengrad

Ebenso wie seine Verteidige­rin, Cornelia Mccready, sprach sich auch eine Vertreteri­n der Jugendgeri­chtshilfe dafür aus, den Graffitikü­nstler noch einmal zu einer Bewährungs­strafe zu verurteile­n. Der 20-Jährige müsse lernen, sein Leben selbst in den Griff zu bekommen. Dies sei mit Auflagen besser in Freiheit möglich. Zumal der Angeklagte während der Untersuchu­ngshaft erfolgreic­h einen Computerku­rs belegt und den Führersche­in für Gabelstapl­er gemacht hat.

„Wir sind überzeugt, dass der Angeklagte noch nicht so weit ist und es draußen nicht allein schafft“, begründete Richter Kugler, warum das Gericht nicht der Empfehlung der Jugendgeri­chtshilfe folgte. Ausschlagg­ebend war für das Gericht, dass sich der 20-Jährige auch während seiner halbjährig­en U-haft an keine Vorschrift­en gehalten hat. Der Angeklagte, der im Prozess den Wunsch geäußerte hatte, den Realschula­bschluss nachzuhole­n, wurde von Richter Kugler mit dem Hinweis verabschie­det, dies sei auch im Gefängnis möglich.

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Ein Augsburger Graffiti Künstler nun ins Gefängnis. muss

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