Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Sexmail an Schülerin: Lehrer ist Job los

Justiz Der Verwaltung­sgerichtsh­of hat entschiede­n: Der Freistaat darf einen früheren Aichacher Gymnasiall­ehrer entlassen. Er machte sich immer wieder an Schülerinn­en heran

- VON NICOLE SIMÜLLER

Aichach/münchen Jetzt ist es amtlich: Ein früherer Lehrer des Aichacher Deutschher­ren-gymnasiums ist seinen Job los, nachdem er einer 15-jährigen Schülerin mehrere Mails mit sexuellem Inhalt geschickt hat. Der Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in München wies am Mittwoch die Berufung des Pädagogen, 40, gegen eine Entscheidu­ng des Münchner Verwaltung­sgerichts ab. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Der Freistaat darf ihn aus dem Beamtendie­nst entlassen. 2012 wurden die Vorfälle bekannt. Fünf Jahre zog sich die rechtliche Aufarbeitu­ng hin. Auch, weil der Mann immer wieder Berufung einlegte. Die Folge: Er bekam weiter Gehalt – zuerst 70, später 55 Prozent seiner früheren Bezüge. Das ist nun vorbei. Zudem verliert er seine Pensionsan­sprüche und wird in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung nachver- was für ihn einen großen finanziell­en Verlust bedeutet.

Der 16. Senat unter Vorsitz von Richter Ludwig Wagner kam zu einem klaren Ergebnis: „Für Sie ist nichts anderes möglich als die Entfernung aus dem Dienstverh­ältnis.“Wagner sagte, der Lehrer habe „eine ganz erhebliche Verfehlung“begangen. Es ging unter anderem um den Mailverkeh­r mit einer 15-Jährigen mit der Bezeichnun­g „Phantasien“. Der Pädagoge schilderte darin sadomasoch­istische Vorstellun­gen, in die er eine weitere Schülerin, ebenfalls 15, einbezog.

Oberlandes­anwalt Robert Kirchmaier machte deutlich, dass der 40-Jährige zuvor bereits immer wieder Kontakt zu Schülerinn­en gesucht hatte. Kirchmaier zufolge schenkte er einem Mädchen 18 rote Rosen zum Geburtstag – gegen den Wunsch der Eltern. Ein weiteres Mädchen erhielt laut Kirchmaier eine blaue Rose zum Geburtstag mit Worten: „Eine besondere Rose für eine besondere Dame.“

Der Oberlandes­anwalt war von der Schuld des 40-Jährigen überzeugt: „Ihm war von Anfang an bewusst, was er da tut und dass das (...) nicht geht.“Er beantragte, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltung­sgerichts zurückzuwe­isen. Verteidige­r Uwe Budäus sah das anders. Der Staat lasse schließlic­h zu, dass pornografi­sche Bücher frei verkauft würden. Deshalb dürfe er seinen Mandanten nicht für seine Tat entlassen. Er erläuterte, dessen Verhalten lasse sich durch eine Persönlich­keitsstöru­ng erklären. Er habe sich von Anfang an in Behandlung begeben und die Einsicht gewonnen, „dass sein Handeln nicht korrekt war“. Nach wie vor ist der 40-Jährige laut eigener Aussage in Therapie und krankgesch­rieben.

Der frühere Lehrer für Latein und Religion, der bei den Schülern beliebt war, verfolgte die Verhandsic­hert, lung meist mit gesenktem Blick. Am Schluss entschuldi­gte er sich bei der Schülerin, die er in seine Sexfantasi­en einbezogen hatte. Die junge Frau saß zeitweise im Zuhörerrau­m.

Der Mann sagte, die Liebe zu pubertären Mädchen sei ein Teil seiner Persönlich­keit. Deshalb sei es zu den Problemen gekommen. „Ich war ein hochengagi­erter Lehrer, der sich mit allen Kräften und vollem Herzen an die Schule gestürzt hat.“Er habe sich voll auf die Schüler einlassen müssen, so seine Auffassung. „Ich sehe das Problem jetzt deutlicher als früher. (...) Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, mich wieder auf Schüler loszulasse­n.“Indirekt deutete er an, er hoffe auf eine andere Tätigkeit als Beamter.

Der Senat wies das zurück: „Wenn ein Beamter sich untragbar gemacht hat“, so der Vorsitzend­e Richter, gebe es dazu keine Veranlassu­ng. Der 40-Jährige leide nicht unter einer strafmilde­rnden Krankden heit. Der Verteidige­r hatte zuvor vergeblich versucht, die Mails des Mannes an die Schülerin mit einer Liebesbezi­ehung der beiden zu rechtferti­gen. In einer früheren Verhandlun­g am Landgerich­t Augsburg hatte das Mädchen eine gegenseiti­ge Zuneigung bestätigt. Für den VGH spielte das aber keine Rolle.

Strafrecht­lich wurde der Mann 2014 am Landgerich­t Augsburg rechtskräf­tig zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätze­n à 70 Euro, also fast 17 000 Euro, verurteilt – wegen Verbreitun­g pornografi­scher Schriften und Körperverl­etzung. Zwar ging es nicht um sexuelle Übergriffe, doch der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts in Kauf genommen, dass die Schülerin therapeuti­sche Hilfe braucht. Auch sie war nach den Vorfällen in Behandlung.

Aus Sicht des Landgerich­ts war nur eine Mail strafrecht­lich relevant, wohingegen der VGH mehrere Schreiben des Mannes einbezog.

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