Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Sexmail an Schülerin: Lehrer ist Job los
Justiz Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Der Freistaat darf einen früheren Aichacher Gymnasiallehrer entlassen. Er machte sich immer wieder an Schülerinnen heran
Aichach/münchen Jetzt ist es amtlich: Ein früherer Lehrer des Aichacher Deutschherren-gymnasiums ist seinen Job los, nachdem er einer 15-jährigen Schülerin mehrere Mails mit sexuellem Inhalt geschickt hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wies am Mittwoch die Berufung des Pädagogen, 40, gegen eine Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Freistaat darf ihn aus dem Beamtendienst entlassen. 2012 wurden die Vorfälle bekannt. Fünf Jahre zog sich die rechtliche Aufarbeitung hin. Auch, weil der Mann immer wieder Berufung einlegte. Die Folge: Er bekam weiter Gehalt – zuerst 70, später 55 Prozent seiner früheren Bezüge. Das ist nun vorbei. Zudem verliert er seine Pensionsansprüche und wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachver- was für ihn einen großen finanziellen Verlust bedeutet.
Der 16. Senat unter Vorsitz von Richter Ludwig Wagner kam zu einem klaren Ergebnis: „Für Sie ist nichts anderes möglich als die Entfernung aus dem Dienstverhältnis.“Wagner sagte, der Lehrer habe „eine ganz erhebliche Verfehlung“begangen. Es ging unter anderem um den Mailverkehr mit einer 15-Jährigen mit der Bezeichnung „Phantasien“. Der Pädagoge schilderte darin sadomasochistische Vorstellungen, in die er eine weitere Schülerin, ebenfalls 15, einbezog.
Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier machte deutlich, dass der 40-Jährige zuvor bereits immer wieder Kontakt zu Schülerinnen gesucht hatte. Kirchmaier zufolge schenkte er einem Mädchen 18 rote Rosen zum Geburtstag – gegen den Wunsch der Eltern. Ein weiteres Mädchen erhielt laut Kirchmaier eine blaue Rose zum Geburtstag mit Worten: „Eine besondere Rose für eine besondere Dame.“
Der Oberlandesanwalt war von der Schuld des 40-Jährigen überzeugt: „Ihm war von Anfang an bewusst, was er da tut und dass das (...) nicht geht.“Er beantragte, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückzuweisen. Verteidiger Uwe Budäus sah das anders. Der Staat lasse schließlich zu, dass pornografische Bücher frei verkauft würden. Deshalb dürfe er seinen Mandanten nicht für seine Tat entlassen. Er erläuterte, dessen Verhalten lasse sich durch eine Persönlichkeitsstörung erklären. Er habe sich von Anfang an in Behandlung begeben und die Einsicht gewonnen, „dass sein Handeln nicht korrekt war“. Nach wie vor ist der 40-Jährige laut eigener Aussage in Therapie und krankgeschrieben.
Der frühere Lehrer für Latein und Religion, der bei den Schülern beliebt war, verfolgte die Verhandsichert, lung meist mit gesenktem Blick. Am Schluss entschuldigte er sich bei der Schülerin, die er in seine Sexfantasien einbezogen hatte. Die junge Frau saß zeitweise im Zuhörerraum.
Der Mann sagte, die Liebe zu pubertären Mädchen sei ein Teil seiner Persönlichkeit. Deshalb sei es zu den Problemen gekommen. „Ich war ein hochengagierter Lehrer, der sich mit allen Kräften und vollem Herzen an die Schule gestürzt hat.“Er habe sich voll auf die Schüler einlassen müssen, so seine Auffassung. „Ich sehe das Problem jetzt deutlicher als früher. (...) Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, mich wieder auf Schüler loszulassen.“Indirekt deutete er an, er hoffe auf eine andere Tätigkeit als Beamter.
Der Senat wies das zurück: „Wenn ein Beamter sich untragbar gemacht hat“, so der Vorsitzende Richter, gebe es dazu keine Veranlassung. Der 40-Jährige leide nicht unter einer strafmildernden Krankden heit. Der Verteidiger hatte zuvor vergeblich versucht, die Mails des Mannes an die Schülerin mit einer Liebesbeziehung der beiden zu rechtfertigen. In einer früheren Verhandlung am Landgericht Augsburg hatte das Mädchen eine gegenseitige Zuneigung bestätigt. Für den VGH spielte das aber keine Rolle.
Strafrechtlich wurde der Mann 2014 am Landgericht Augsburg rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 70 Euro, also fast 17 000 Euro, verurteilt – wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Körperverletzung. Zwar ging es nicht um sexuelle Übergriffe, doch der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts in Kauf genommen, dass die Schülerin therapeutische Hilfe braucht. Auch sie war nach den Vorfällen in Behandlung.
Aus Sicht des Landgerichts war nur eine Mail strafrechtlich relevant, wohingegen der VGH mehrere Schreiben des Mannes einbezog.