Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Haftstrafe für die „Panzerknacker“
Prozess Angeklagter schweigt über seine Mittäter bei Tresordiebstahl und geht allein für zweieinhalb Jahre in Haft
Friedberg Mindestens vier Täter waren an einem spektakulären Tresordiebstahl in der Weihnachtszeit 2015 beteiligt. Nur einer aber wurde jetzt vom Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts verurteilt. Der 32-jährige Augsburger, der keine Angaben zu seinen Mittätern machte, erhielt wegen schweren Diebstahls eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Es war die Nacht auf den 20. Dezember 2015, als die Halle eines Logistikunternehmens im Derchinger Gewerbegebiet (Stadt Friedberg) aufgebrochen wurde. Die Täter hatten es, so zeigte sich, allein auf einen etwa kühlschrankgroßen Standtresor der Firma abgesehen. Eine Überwachungskamera zeigte, wie zunächst zwei vermummte Einbrecher versuchten, den fast 800 Kilo schweren Metallschrank wegzuschaffen.
Erst als ein dritter Mann hinzukam – der jetzt Verurteilte, der eigentlich nur das Fluchtfahrzeug steuern sollte –, gelang es, den Koloss in einen Transporter zu laden. Was nicht klappte, war anschließend das Öffnen des Tresors gleich nebenan im Gewerbegebiet Lechhausen. Also, so die Ermittlungen der Kriminalpolizei, wurde per Telefon bei einem „Insider“der Firma nachgefragt und es konnte der Tresorschlüssel aus der Halle der Logistikfirma beschafft werden.
Schließlich wurde der Geldschrank in einem abgelegenen Waldstück bei Lützelburg (Kreis Augsburg) vom Transporter abgeladen und geöffnet. Entnommen wurden rund 9400 Euro Bargeld und ein Laptop. Weitere in dem Schrank befindliche Unterklagen wie 25 Fahrzeugbriefe konnten dem Eigentümer zurückgegeben werden, ergab die Beweisaufnahme vor Gericht. Dazu waren zwei Ermittler der Kriminalpolizei als Zeugen geladen. Sie erklärten Richterin Rita Greser und ihren Schöffen, dass direkt vor dem Tresor (er war von der Jagdpächterin entdeckt worden) zwei Zigarettenkippen gefunden worden waren. An einer gab es Dna-anhaftungen, die zweifelsfrei zu dem bereits polizeibekannten 32-jährigen Angeklagten führten. Der gab bereits bei seiner Vernehmung durch die Polizei seine Tatbeteiligung zu, hielt aber ansonsten „dicht“, was seine Komplizen anbelangt. Auch vor Gericht hielt es der gelernte Bäcker so. Anhand von Hinweisen war die Polizei aber von der Mittäterschaft zweier Brüder aus Augsburg-oberhausen überzeugt, Bekannte des dritten Angeklagten seit Kindertagen. Sie saßen jetzt ebenfalls auf der Anklagebank, stritten aber ihre Tatbeteiligung ab. Es gebe Hinweise, die zu den beiden Brüdern (29 und 33 Jahre alt) führten, aber keine eindeutigen Beweise, so ein Ermittler. Die DNA, die an der zweiten Zigarettenkippe im Wald festgestellt worden war, passte zu keinem der beiden Brüder. Für eine Tatbeteiligung zweier anderer Verdächtiger, die der geschädigte Chef des Logistikunternehmens benannt hatte, hatte die Polizei keine Anhaltspunkte gesehen.
Anhand der Sachlage forderten die Rechtsanwältinnen Alexandra Gutmeyer und Simone Mantkebrendel Freispruch für ihre Mandanten, die beiden Brüder. Das hatte auch Staatsanwältin Julia Mayer so gesehen. Für den geständigen Angeklagten forderte sie drei Jahre Haft. Werner Ruisinger, Verteidiger des 32-jährigen Angeklagten, erbat Respekt für die Entscheidung seines Mandanten, keine Mittäter zu benennen (was ihm rechtlich zustehe) und die Schuld allein zu tragen. Er habe bereits Hafterfahrung und wisse genau, was er tue. Ruisinger hielt ein Jahr und neun Monate Haft für ausreichend.
Das Gericht verhängte letztlich eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen schweren Diebstahls und Sachbeschädigung für den 32-jährigen Angeklagten. Richterin Greser hielt ihm die äußerst kriminelle Energie bei der Tatausführung vor.
Das Gericht sei fassungslos darüber, wie der zweifache Familienvater (die Ehefrau war ebenfalls am Prozess beteiligt) seine Familie ruiniere. Die beiden anderen Männer wurden freigesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.