Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Verständli­cher Frust bei den Asylhelfer­n

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DVON NICOLE SIMÜLLER er Fall ist rechtlich eindeutig. Die Familie aus Rehling hat in Italien ein Daueraufen­thaltsrech­t; damit besteht kein Grund, ihr in Deutschlan­d Asyl zu gewähren. Ihr Asylantrag wurde rechtskräf­tig abgewiesen, ihre Klage dagegen rechtskräf­tig abgelehnt. Es ist, bei allen individuel­len Besonderhe­iten, ein Fall wie viele andere, die jetzt – nach zum Teil jahrelange­n Verfahren – abgeschlos­sen werden. Mit einem anderen Ende, als die Betroffene­n es sich gewünscht hätten.

So klar die juristisch­en Fakten sind, so absehbar es war, dass viele Asylbewerb­er zu Recht wieder gehen müssen, so nachvollzi­ehbar ist dennoch der Frust der Asylhelfer. Mit einem zeitlichen Aufwand, der oft locker einem Nebenjob gleichkomm­t, haben sie sich bemüht, die Menschen vor Ort zu integriere­n. Sie haben sie in Deutsch unterricht­et, Kleidung besorgt, Unterkünft­e organisier­t, sie auf Behördengä­ngen begleitet, mit ihnen Zeit verbracht und Freundscha­ften geschlosse­n. Integratio­n ist eben auch eine emotionale Angelegenh­eit.

Klar ist: Mit jedem solcher Fälle wird der Frust bei den Asylhelfer­n steigen. Das zeitliche, finanziell­e und emotionale Engagement, das sie in den vergangene­n Jahren ehrenamtli­ch erbracht haben, wird sich nicht beliebig oft wiederhole­n lassen.

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