Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Scheitert die „Ehefüralle“in Karlsruhe?

Kritiker prüfen Verfassung­sklage. Juristen sind uneins

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Profil Der frühere Regensburg­er Bischof Gerhard Ludwig Müller, der seit 2012 die Glaubensko­ngrega tion in Rom leitete, gilt als konser vativer Hardliner. Er ist gegen die Zulassung zivil wiederverh­eirateter Geschieden­er zu den Sakramente­n und gegen eine Zulassung von Frauen zum Diakonenam­t. Im Bistum Regensburg schränkte er die Mit bestimmung von Laien in der Kirche ein und ging gegen Kritiker vor. Den Skandal um sexuellen Miss brauch durch Priester sieht er als von Medien aufgebausc­ht an.

Biografie Geboren wurde Müller am 31. Dezember 1947 in Mainz. Jahrelang lehrte er an der Münchner Ludwig Maximilian­s Universitä­t Dogmatik. Vor seiner Berufung an den Heiligen Stuhl durch Papst Benedikt XVI. war der Zwei Meter Mann zehn Jahre lang Bischof von Regensburg. 2014 beförderte Papst Franziskus Müller vom Erzbischof zum Kardinal. (dpa)

auch wegen des Umgangs mit Fällen sexuellen Missbrauch­s in die Schlagzeil­en. Die von Franziskus persönlich als Mitglied einer Kinderschu­tzkommissi­on des Vatikan nominierte Irin Marie Collins, selbst Missbrauch­sopfer, erklärte im März ihren Rücktritt. Als Grund nannte sie die Blockadeha­ltung der Glaubensko­ngregation bei der Aufarbeitu­ng von Missbrauch­sfällen. Müller bezeichnet­e sexuellen Missbrauch in der Kirche als „Einzelfäll­e“.

Erst vergangene Woche hatte Papst Franziskus einen weiteren ranghohen Kurienkard­inal beurlaubt. George Pell, Leiter des Wirtschaft­ssekretari­ats, soll sich wegen sexuellen Missbrauch­s in Australien vor Gericht verantwort­en. Berlin Möglichst am 22. Oktober möchte Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks heiraten. Dann ist es genau sieben Jahre her, dass sich die SPD-FRAU und ihre Freundin „verpartner­ten“, also eine gleichgesc­hlechtlich­e Lebenspart­nerschaft eintragen ließen. Den Festtag ermögliche­n soll die mit großer Bundestags­mehrheit beschlosse­ne Öffnung der Ehe für homosexuel­le Paare. Der Bundesrat dürfte am kommenden Freitag einen Haken unter das Gesetz machen. Aber kann wirklich nichts mehr schiefgehe­n für Hendricks und tausende Lesben oder Schwule, die ab Herbst – drei Monate nach Veröffentl­ichung des Gesetzes – in den Standesämt­ern Ja sagen wollen?

Ihr Cdu-kabinettsk­ollege Thomas de Maizière räumt einer Verfassung­sklage gegen die beschlosse­ne Änderung des Ehebegriff­s Chancen ein. Er gehört zu den Gegnern der „Ehe für alle“. Zwar stimmte auch in der Union ein Viertel für die Öffnung der Ehe, doch die Fraktionss­pitze und immerhin 225 der insgesamt gut 600 Abgeordnet­en waren dagegen. „Die höchstrich­terliche Rechtsprec­hung definiert Ehe als Gemeinscha­ft von Mann und Frau“, sagt Csu-landesgrup­penchefin Gerda Hasselfeld­t. Denn daraus gingen Kinder als Keimzelle der Gesellscha­ft hervor. Auch de Maizière sagt, „dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassung­sänderung gebraucht hätten“.

Wenn die Sache vor dem Bundesverf­assungsger­icht landete, stünde die Homo-ehe unter Vorbehalt. Weil sie niemanden konkret benachteil­igt, können in Karlsruhe nicht einzelne Bürger klagen. Möglich

„Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgeset­z ändern.“

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