Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wann ist ein abgenutzte­r Reisepass nicht gültig?

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Ein Reisepass geht oft um die Welt – das sieht man ihm irgendwann an. Einige Pässe sind so abgenutzt, dass sie scheinbar bei nächster Gelegenhei­t auseinande­rfallen. Für manchen Globe trotter ist ein abgewetzte­r Pass quasi ein Beweis reger Reisetätig­keit und Welterfahr­ung. Doch ein beschädig ter Reisepass kann auch Probleme ma chen. Wann ist das Dokument ungül tig? Nach Angaben der Bundespoli­zeidirek tion am Frankfurte­r Flughafen ver liert ein Reisepass erst seine Gültigkeit, wenn wesentlich­e Daten und somit die Identität des Ausweisträ­gers nicht mehr festzustel­len sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburts ort und Passnummer des jeweiligen Dokuments, aber auch das Lichtbild. Allein durch den normalen Gebrauch werden diese Angaben aber praktisch nie unlesbar. Schwierige­r wird es, wenn die Daten noch alle lesbar sind, aber der Pass selbst fast auseinande­rfällt. Dann be helfen sich nicht wenige mit Klebe streifen. „Eine provisoris­che Reparatur mit Klebeband führt nicht automa tisch zur Ungültigke­it des Dokuments“, erklärt dazu Reza Ahmari, Sprecher der Bundespoli­zeidirekti­on in Frankfurt. Dies gilt allerdings nur für Deutsch land. Das Problem: Ob die Einreisebe­hörde eines bestimmten Landes einen re parierten Pass akzeptiert, lässt sich nicht pauschal sagen. In Vielfliege­r Foren im Internet gibt es unterschie­dli che Erfahrungs­berichte. Fest steht: Ein ramponiert­er oder reparierte­r Pass kann im Extremfall dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Zumindest sind Verzögerun­gen bei der Kontrolle möglich, etwa wenn Einreise Automa ten bestimmte Merkmale des Passes nicht verarbeite­n können. Die Bundespoli­zei empfiehlt daher, den Reisepass stets auf Gültigkeit und ei nen einwandfre­ien Zustand zu überprü fen. Im Zweifel muss der Reisende einen neuen Pass beantragen. Der deutsche Reisepass ist zehn Jahre gültig – wenn man ihn nach Voll endung des 24. Lebensjahr­es beantragt hat. Wer vorher den Antrag stellt, hat einen sechs Jahre gültigen Pass. Nicht für alle Länder brauchen Touristen einen Reisepass, in Europa reicht oft der Personalau­sweis. (dpa)

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Foto: Fotolia Wann wird ein vielgenutz­ter Reisepass nicht mehr akzeptiert? Eine provisoris­che Reparatur kann ihre Tücken haben.

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