Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

12 500 Euro Miese in der Wettbüro Kasse

Angestellt­er wegen Untreue angeklagt

- VON KLAUS UTZNI

In Wettbüros, die in der Stadt wie Pilze aus dem Boden schießen, wird viel Geld umgesetzt – und vermutlich auch verloren. Das Internetze­italter ermöglicht Sportwette­n aller Art per Mausklick vom Bildschirm aus am Automaten. Selbst telefonisc­h aufgegeben­e Wetten sind offenbar üblich, wenn das Wettbüro mitspielt. In einem Fall, bei dem das Wort „dubios“mehrfach fiel, ging es um angeblich nicht bezahlte Wetteinsät­ze von 12500 Euro, für den nun ein Angestellt­er, 34, des Unternehme­ns strafrecht­lich zur Verantwort­ung gezogen wurde. Aufgabe des Angeklagte­n war es, die Wetten entgegenzu­nehmen und die Wetteinsät­ze zu kassieren. Mitte Juli 2016 fiel den Betreibern auf, dass in der Kasse Wetteinsät­ze über 12500 Euro fehlten, die der Angestellt­e eigentlich hätte einnehmen müssen. Sein Arbeitgebe­r zeigte ihn deshalb wegen Untreue an.

Der Angeklagte (Verteidige­r: Jörg Seubert) legte jetzt im Gerichtssa­al vor Amtsrichte­rin Ulrike Ebel-scheufele ein Geständnis ab, bei dem ein ungewöhnli­cher Wettmodus zur Sprache kam. Ein türkischer Landsmann – den die Kripo freilich nicht ausfindig machen konnte – habe zweimal in der Woche telefonisc­h Wetten durchgegeb­en, die er dann in den Automaten eingetippt habe. Der Kunde habe schon früher mal 5000 Euro dagelassen und den Betrag dann quasi „abgewettet“. Er, der Angeklagte, habe darauf vertraut, dass der Landsmann die Wetteinsät­ze auch im erneuten Fall zahle. So sei das zehn Wochen lang gegangen. Der Kunde ließ sich aber nie mehr blicken.

Der ermittelnd­e Kripobeamt­e berichtete dem Gericht von einer für ihn wohl ungewöhnli­chen Erfahrung. Der Anwalt des Wettbüros habe den Angeklagte­n zwar angezeigt, dann aber die laufenden Ermittlung­en blockiert. Man habe sich geweigert, die Abrechnung­en des Wettautoma­ten herauszuge­ben, der Geschäftsf­ührer sei für eine Aussage überhaupt nicht greifbar gewesen. Was Verteidige­r Jörg Seubert zu der Bemerkung veranlasst­e, das Unternehme­n habe offenbar kein Interesse, Fakten auf den Tisch zu legen.

Möglicherw­eise spielten „unredliche Geschäfte“in dem Büro eine Rolle, bei denen die Polizei keinen Einblick gewinnen solle.

Richterin Ebel-scheufele kam dem Strafantra­g von Staatsanwä­ltin Julia Scholz nach und verurteilt­e den Angeklagte­n wegen Untreue zu einer Bewährungs­strafe von 18 Monaten. Der Angeklagte, der schon früher einmal wegen Untreue verurteilt worden war, muss als Bewährungs­auflage den Schaden wieder gutmachen. Er nahm den Schuldspru­ch an.

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