Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Kameras am Kö sind kein Muss
BVON MICHAEL HÖRMANN eim Augsburger Stadtfest setzte die Polizei erstmals eine stationäre Videoüberwachung ein. Kameras an neun Standorten überwachten die Festzone. Die Anlagen sind längst wieder abmontiert. Die Videoüberwachung in dieser ganz speziellen Form wurde öffentlich kaum debattiert. Ein Vergleich mit einer dauerhaften Installation von Kameras, über die jetzt einmal am Königsplatz debattiert wird, ist allerdings nicht angebracht.
Die Rahmenbedingungen wären ganz anders. Es muss nachgewiesen werden, dass die Videoüberwachung dazu beitragen kann, eine vergleichsweise hohe Zahl von Straftaten zu reduzieren. Die Installation von Kameras, die einen großen öffentlichen Raum mit angrenzenden Häusern abdecken, wäre ein Eingriff in die Privatsphäre vieler Passanten und Anwohner. Gerade Kritiker der Videoüberwachung führen den Datenschutz als wesentliches Argument an. Insofern ist es aus aktueller Sicht richtig, keinen Schnellschuss zu machen. Es bleibt die Zeit, die Statistik der Sommermonate auszuwerten, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Sollte es ein Ja zur Videoüberwachung geben, wird damit wohl auch dem subjektiven Sicherheitsgefühl vieler Bürger entsprochen. Der Gesetzgeber hat diesen Aspekt zuletzt gestärkt. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet. Es schreibt vor, dass die Behörden bei einer Abwägung die Sicherheitsbelange der Bevölkerung stärker als bisher berücksichtigen müssen.