Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Mittäter oder Helfer?
Justiz Im Prozess um 20 Einbrüche in Augsburg und Umgebung sind zwei Männer angeklagt
Im Prozess um eine Serie von rund 20 Wohnungseinbrüchen im Sommer 2016 in Augsburg und Königsbrunn mit einem Beuteschaden von rund 70000 Euro hat die 3. Strafkammer beim Landgericht ein zumindest für einen der Angeklagten überraschendes Urteil gefällt: Ein 47-jähriger Rumäne kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde er auf freien Fuß gesetzt, nahm seine Frau mit Tränen in den Augen in die Arme. Der Mitangeklagte, 32, (Verteidiger: Bülent Secgin) muss vier Jahre und zehn Monate hinter Gitter.
Im Laufe des über zwei Wochen andauernden Verfahrens hatte das Gericht die ursprüngliche Anklage stark abgespeckt und die Mehrzahl der einzelnen Fälle eingestellt. Ursprünglich war die Anklage von einem bandenmäßigen Vorgehen ausgegangen. Dazu gehören nach der Rechtsprechung zumindest drei Täter (nicht Helfer), die untereinander Straftaten abgesprochen haben. Der 47-Jährige hatte, wie er selbst einräumte, mehreren Landsleuten in seiner Wohnung Unterschlupf geboten und jeweils zwei Täter zu den Einbruchsobjekten gefahren. Bei einem Teil der Einbrüche soll dann der jüngere Angeklagte Schmiere gestanden haben, während ein weiterer Rumäne die Türen mit Spezialwerkzeugen knackte und die Wohnungen ausräumte. Dabei war in einem Fall auch ein Kilo Gold erbeutet worden. Der dritte Mann ist in Spanien festgenommen worden und sitzt dort in Auslieferungshaft.
In der Urteilsbegründung sprach Vorsitzender Richter Roland Christiani die „schwierigen Beratungen“des Richtergremiums an. Eine der Fragen war: Handelte der 47-Jährige als Mittäter oder nur als Helfer? Das Gericht schloss sich der Rechtsauffassung von Verteidiger Felix Dimpfl an. Der Mann sei nur wegen Beihilfe in vier Fällen zu verurteilen gewesen. Auch habe eine Bandenabsprache nicht stattgefunden. Er sei ein „kleines Rädchen am Wagen“gewesen. „Die Bewährungsstrafe wird hoffentlich lebenslang Wirkung zeigen“, sprach Christiani eine positive Sozialprognose für den Rumänen an. Der hatte in seinem von Emotionen getragenen „letzten Wort“erklärt: „Ich bin nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten, nicht um einzubrechen.“Mit dem Arbeiten für die Allgemeinheit kann der 47-Jährige gleich beginnen. Das Gericht hat ihm zur Auflage gemacht, 320 Stunden soziale Hilfsdienste abzuleisten.
Der jüngere Angeklagte, der sich stets für unschuldig erklärt hatte, wurde letztlich wegen dreier Einbrüche verurteilt – aufgrund eines Puzzles von Indizien, wie Richter Christiani begründete. „Wir waren uns zweifelsfrei sicher, dass er Täter ist, obwohl er klug genug war, keine Spuren zu hinterlassen.“Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren wird, ist unklar. Sie hatte fünf Jahre beziehungsweise siebeneinhalb Jahre Gefängnis gefordert.