Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Straßenlärm spaltet Augsburg und Stadtbergen
Justiz Sport-campus des Post SV Augsburg braucht keine Lärm absorbierende Fassade
Augsburg/stadtbergen Der Post SV Augsburg muss die Fassade seines im Bau befindlichen Sport-campus nicht mit einer zusätzlichen Lärm absorbierenden Schicht ausrüsten. Dieses Ergebnis einer Verhandlung vor dem dem Augsburger Verwaltungsgericht teilte gestern Abend der Vereinsvorsitzende Heinz Krötz mit. Geklagt hatten zwei Anwohner aus dem angrenzenden Stadtberger Wohngebiet Fryar Circle sowie der Markt Stadtbergen. Sie befürchten störende Lärm-reflexionen von der Bundesstraße 17 durch das über zwölf Meter hohe Gebäude.
Zwei Privatpersonen aus Stadtbergen und die Stadt Stadtbergen haben gegen die Stadt Augsburg geklagt. Diese habe es durch Befreiungen in ihrem Bebauungsplan für das Gebäude in der Pferseer Sheridankaserne ermöglicht, dass im gegenüberliegenden Stadtberger Wohngebiet zusätzlicher Straßenlärm zu hören sein wird.
Lärm von der dazwischen liegenden Bundesstraße 17, auf der täglich mehrere zehntausend Autos fahren. Das Gelände der ehemaligen Sheridan-kaserne wird derzeit bebaut, unter anderem errichtet der Sportverein Post SV Augsburg einen Sportcampus mit einem Gebäude, das rund 90 Meter lang und 12,50 Meter hoch wird. Die Fassade eben diese Gebäudes könnte nach Befürchtung der Kläger Lärm in ihre Siedlung, auf ihr Grundstück, reflektieren. Sie wünschen, dass der im Bau befindliche Sportcampus des Post SV Augsburg zumindest mit einer Lärm absorbierenden Fassade ausgerüstet wird, um die Beeinträchtigung möglichst gering zu halten.
Die beklagte Partei, die Stadt Augsburg, sieht durch ihre Befreiung vom Bebauungsplan für den Post SV keine spürbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft gegeben. Sie müsste möglicherweise nachträglich bauliche Änderungen vom Sportverein fordern.
Die Angelegenheit landete jetzt vor der 5. Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichtes. Hier durfte sich das Gericht um Vorsitzende Richterin Ingrid Linder in die Tiefen der Beurteilung von Lärmimmissionen einarbeiten, mit ihr mehr ein Dutzend Prozessbeteiligte, darunter Stadtbergens Bürgermeister Paul Metz.
Gutachter der Kläger- und der Beklagtenseite gaben Stellungnahmen ab, nachdem sie sich gegenseitig zugestanden hatten, dass man im Grunde zu vergleichbaren Ergebnissen komme. Aber die Kläger befürchten, dass sie vor allem unter sogenannten Pegelsprüngen in der allgemeinen Verkehrslärmkulisse zu leiden haben werden. Beginnend mit einem „Wumm“seien einzelne laute Fahrzeuge aus der allgemeinen Geräuschkulisse herauszuhören, solange ihr Lärm von dem neuen Gebäude reflektiert wird, erklärte Gutachter Gerhard Steger. Aufgrund solcher Pegelsprünge könne der Lärm durch Reflexionen einer normalen Fassade um rund zwölf Dezibel A steigen, im Falle einer Lärm absorbierenden Fassade lediglich um die Hälfte.
Die Gutachter der Stadt Augsals burg verwiesen hingegen auf die alleinige Bedeutung des (juristisch verwertbaren) sogenannten Beurteilungspegels, der geschaffen worden sei, um die abstrakte Materie fassbar zu machen. Dieser standardisierte Wert des Beurteilungspegels werde im konkreten Fall für die klagenden Anwohner durch das Gebäude des Post SV um rund ein halbes Dezibel A erhöht – das sei technisch messbar, vom Menschen aber nicht zu hören.
Ein Vergleich zwischen den klagenden Parteien fand vor Gericht nicht statt, anders als im vorangegangenen Fall des nahe gelegenen Sheridan Tower, wo nach einer Klage eine Lärm absorbierende Schicht angebracht wird. Unmittelbar nach der Verhandlung wurde gestern kein Urteil verkündet, im Laufe des Tages wurde aber zumindest das Ergebnis „Klageabweisung“bekannt, so Vereinsvorsitzender Heinz Krötz.