Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Vergewalti­ger wird schnell rückfällig

Justiz Nur zwei Wochen, nachdem er wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden war, soll sich ein 18-Jähriger aus Augsburg an einem 15-jährigen Mädchen vergangen haben. Welche Strafe ihm jetzt droht

- VON JAN KANDZORA

Ein 18-Jähriger aus Augsburg ist vom Augsburger Amtsgerich­t zu einer Jugendstra­fe von vier Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah zwei sexuelle Übergriffe in der Nacht von dem 1. auf den 2. Januar dieses Jahres als erwiesen an. Damals hatte ein 15-jähriges Mädchen bei dem Mann in der Wohnung seiner Mutter übernachte­t und mit ihm in einem Bett geschlafen. Zwei Mal soll der 18-Jährige in dieser Nacht Geschlecht­sverkehr mit dem Mädchen erzwungen haben – und dabei davon ausgegange­n sein, dass die 15-Jährige schläft.

Juristisch stellt dies jeweils eine versuchte Vergewalti­gung dar, da der 18-Jährige laut Anklage dachte, dass das Opfer nicht wach und daher nicht in der Lage war, einen „entgegenst­ehenden Willen“zu äußern. Auch soll der Mann bei den Übergriffe­n jeweils so vorgegange­n sein, dass er die 15-Jährige dabei nach seiner Vorstellun­g nicht aufweckte. Tatsächlic­h war das Mädchen allerdings wach geworden, soll sich aber aus Angst vor körperlich­en Angriffen des Angeklagte­n schlafend gestellt haben. Auch, da es wusste, dass dieser bereits wegen des Vorwurfs der Vergewalti­gung in Untersuchu­ngshaft gesessen hatte.

Vorgeschic­hte spielte sich laut Anklage so ab: Täter und Opfer kannten sich seit Jahren, erst vor den Sommerferi­en des Jahres 2016 nahmen sie aber wieder Kontakt zueinander auf. In dieser Phase hatten sie auch einmal einvernehm­lichen Sex. Danach sagte die Teenagerin dem 18-Jährigen, dass sie nicht mehr mit ihm schlafen wolle und lediglich an einer Freundscha­ft interessie­rt sei. Am 1. Januar dieses Jahres wiederholt­e sie die Aussage.

Brisant für den Angeklagte­n: Erst am 19. Dezember 2016 war er nach Auskunft des Amtsgerich­tes zu eidie Symbolfoto: Julian Stratensch­ulte, dpa ner Jugendstra­fe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden, und zwar unter anderem wegen Vergewalti­gung.

Die Zeit von September 2016 bis zum ersten Urteil im Dezember hatte er daher bereits in Untersuchu­ngshaft verbracht. Seit Februar befindet er sich aufgrund des nun verhandelt­en Vorfalls, der sich nur zwei Wochen nach der ersten Verurteilu­ng abspielte, erneut in U-haft.

In dem jetzigen Prozess ging es jedoch nicht allein um den Vorwurf der versuchten Vergewalti­gung. Als die Ermittler im Februar dieses Jahres die Wohnung des 18-Jährigen durchsucht­en, stießen sie dort auf einen Laptop, auf dem sie diverse Bilddateie­n mit kinder- und jugendporn­ografische­n Inhalten fanden. Angeklagt war der 18-jährige Augsburger daher unter anderem auch wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderporn­ografische­r und jugendporn­ografische­r Schriften.

Im Prozess stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab. Sein Anwalt Werner Kränzlein plädierte auf Freispruch. Das Jugendschö­ffengerich­t unter Vorsitz von Richterin Angela Reuber glaubte dem 18-Jährigen nicht und verurteilt­e ihn unter anderem wegen versuchter Vergewalti­gung und den Bilddateie­n zu insgesamt vier Jahren Haft, wobei es das Urteil aus dem Dezember 2016 mit einbezog. Rechtskräf­tig ist das Urteil nicht, und Strafverte­idiger Kränzlein kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Damit wird der Fall vor dem Landgerich­t noch einmal neu aufgerollt.

 ??  ?? Ein 18 Jähriger aus Augsburg hat sich Anfang dieses Jahres offenbar zwei Mal an einem 15 jährigen Mädchen vergangen und wurde dafür nun vom Amtsgerich­t verurteilt.
Ein 18 Jähriger aus Augsburg hat sich Anfang dieses Jahres offenbar zwei Mal an einem 15 jährigen Mädchen vergangen und wurde dafür nun vom Amtsgerich­t verurteilt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany