Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Die Politik musste reagieren
Dchristina.heller@augsburger allgemeine.de
ie Nachricht, dass Air Berlin Insolvenz anmeldet, kommt nicht überraschend. Schließlich waren die Mitteilungen aus dem Unternehmen in jüngster Zeit alles andere als positiv. Schon im Juni, als die Zusammenarbeit mit Tuifly geplatzt war, sah es für die Airline schlecht aus. Dass die Nachricht ausgerechnet in der Haupturlaubszeit kommt, verschärft die Lage.
Der Zeitpunkt ließ der Bundesregierung gar keine andere Wahl, als die Fluggesellschaft mit einem Übergangskredit in der Luft zu halten. Hätte sie das nicht getan, wären zehntausende Urlauber im Ausland gestrandet und die Leidtragenden einer schlechten Unternehmensführung geworden.
Nicht nur das: Die Pleite hätte auch ein Versäumnis der Politik offenbart: Denn meldet eine Airline Insolvenz an, sind ausgerechnet ihre Kunden am schlechtesten geschützt und bleiben auf ihren Kosten sitzen oder müssen Rückflüge selbst zahlen. Seit Jahren fordern Verbraucherschützer deshalb ein Gesetz, das die Rechte der Passagiere stärkt. Seitdem Air Berlin immer weiter in die Krise fliegt, wurde intensiv über einen solchen Insolvenzschutz diskutiert. Passiert ist aber nichts. Dennoch darf die Finanzspritze keine dauerhafte Unterstützung werden. Denn dann käme der Steuerzahler für das Versagen des Managements auf. Aus Sicht Dobrindts wäre eine Übernahme durch die Lufthansa kartellrechtlich unproblematisch, weil es nur um Teile des Geschäfts gehe. Gespräche für Teil-übernahmen gebe es mit mehreren Airlines.
Was bedeutet der Schnitt für die Beschäftigten der Air Berlin?
Bei den Gewerkschaften schrillen alle Alarmglocken, denn bei einer Zerschlagung drohen nicht nur Entlassungen während des Insolvenzverfahrens. Zwar kann sich das fliegende Personal relativ sicher sein, auch künftig gebraucht zu werden. Es fragt sich nur, zu welchen Arbeitsbedingungen. Aus den bisher vorliegenden Informationen geht hervor, dass neben der Lufthansa mindestens ein weiterer Investor zum Zuge kommen wird. Ein Übergang des kompletten Betriebs wird daher nicht möglich sein.