Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

65 Laserattac­ken auf Piloten

Welcher Flughafen besonders betroffen ist

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Braunschwe­ig Bundesweit sind in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 65 Fälle bekannt geworden, in denen Piloten von Laserpoint­ern geblendet wurden. Das teilte Cornelia Cramer, Sprecherin des Luftfahrt-bundesamte­s in Braunschwe­ig, mit. Die meisten Angriffe wurden demnach rund um den Flughafen Berlin-tegel (zehn Fälle) gemeldet, gefolgt von Frankfurt am Main (neun) und Hamburg (sieben). Wie viele Fälle es zum vergleichb­aren Zeitpunkt im vergangene­n Jahr gab, konnte die Behörde nicht sa- gen. Das Luftfahrt-bundesamt geht davon aus, dass sich die Zahl bis Jahresende noch erhöhen wird. Das lasse die Erfahrung aus den vergangene­n Jahren vermuten.

„Wenn die Tage kürzer werden, steigt die Zahl der Laserpoint­er-angriffe in der Regel“, sagte Cramer. Zusätzlich zu den 65 Fällen im deutschen Luftraum wurden 31 Laserpoint­er-attacken auf deutsche Maschinen im Ausland gemeldet – was insgesamt 96 Fälle bedeutet, in denen Piloten geblendet wurden.

Markus Wahl, Sprecher der Pilo- tengewerks­chaft Vereinigun­g Cockpit, sagte auf Anfrage, 96 Fälle seien „96 zu viel“.

In jedem Fall könnten Menschenle­ben gefährdet werden. Die Forderunge­n, die die Gewerkscha­ft vor zwei Jahren an die Politik gerichtet habe, seien nicht ansatzweis­e erfüllt worden, so Wahl. Viele Piloten seien „wahnsinnig genervt“von den Angriffen – vor allem, weil sich deren Zahl nach Meinung der Gewerkscha­ft ohne großen Aufwand reduzieren ließe.

Kernforder­ung der Vereinigun­g Cockpit ist demnach, dass leistungss­tarke Laserpoint­er mit mehr als

500 Milliwatt unter das Waffengese­tz gestellt werden. „Deren Besitz muss strafbar sein“, sagte Wahl weiter.

Wer Piloten mit einem Laserpoint­er blendet, macht sich in Deutschlan­d strafbar. In Paragraf

315 des Strafgeset­zbuches ist geregelt, dass „gefährlich­e Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkeh­r“mit Freiheitss­trafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden können. (dpa)

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