Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Im Blindflug über die Ampel
Rund zehn Prozent der Fußgänger nutzen das Smartphone im Straßenverkehr – auch beim Überqueren von Kreuzungen. Wer im Straßenverkehr so abgelenkt ist, riskiert Unfälle. Eine Umfrage ergab weitere Erkenntnisse
Gestern Vormittag an der Kreuzung Bahnhof- und Schaezlerstraße: Eine junge Frau steht an der Fußgängerampel, die gerade auf grün schaltet, aber die junge Frau bekommt nichts davon mit. Sie starrt auf ihr Handy und hat Kopfhörer auf. Als sie aus den Augenwinkeln bemerkt, dass andere Passanten loslaufen, geht sie auch über die Kreuzung, ohne noch groß auf die Ampel zu schauen.
Die junge Frau ist kein Einzelfall: Bei Zählungen des Verkehrsklubs ACE in diesem Sommer nutzten knapp zehn Prozent der erwachsenen Fußgänger an dieser Kreuzung ihr Handy, während sie sie überquerten. Konkret heißt das, dass sie telefonierten, aufs Handy schauten oder Musik hörten. Unter den gehenden Handy-nutzern waren Männer etwas stärker vertreten. Bei Kindern und Jugendlichen, die gesondert erfasst wurden, lag der Anteil der Handynutzer sogar bei 17,9 Prozent.
Gezählt wurden in der Innenstadt um die 1200 Fußgänger. Eine weitere Zählung gab es an der Autobahnraststätte. Auf dem Weg zwischen geparktem Auto und dem Raststättengebäude zückten hier sogar 65 Prozent der Fußgänger ihr Telefon und benutzten es. „Auf den Verkehr und aufs Handy gleichzeitig zu achten, schafft keiner“, warnt Florian Baar, Regionalbeauftragter des ACE für Bayern. Er fürchtet angesichts steigender Smartphone-verbreitung mehr Unfälle – verursacht durch Autofahrer, die abgelenkt sind, aber auch durch Fußgänger.
Bisher schlägt sich dieser Trend in der Statistik aber nicht nieder. Die Zahl der Fußgängerunfälle ist in Augsburg in den vergangenen Jahren nicht nennenswert gestiegen. Sie liegt konstant bei etwa 200 pro Jahr. In den vergangenen Jahren gab es aber mehrere Unfälle, bei denen junge Menschen mit Kopfhörer von Straßenbahnen erfasst wurden, weil sie diese nicht hörten.
Statistisch erfasst wird eine Ablenkung durch Handynutzung bei Verkehrsunfällen nicht, sagt die Polizei. Faktisch wäre dies auch schwierig, wenn es keine Zeugen gibt. Allerdings ist bei Verkehrsunfällen mit Fußgängern das Nichtbeachten des Fahrverkehrs beim Betreten von Straßen mit 38 Prozent die Hauptursache. „Ablenkung spielt als Unfallursache sicher eine wichtige Rolle“, sagt Polizeisprecher Michael Jakob. In der Verkehrserziehung speziell an Schulen nehme das Thema viel Raum ein. „Aber es sind nicht nur junge Leute betroffen. Ablenkung ist in jedem Alter ein Thema, nur die Art dürfte altersmäßig unterschiedlich sein.“ Die Stadtwerke haben vor einem Jahr auf die Problematik reagiert, indem sie an den stark von Schülern und Studenten genutzten Straßenbahnhaltestellen „Haunstetter Straße“und „Von-parseval-straße“sogenannte Bodenampeln installierten. Die Led-leisten im Boden leuchten zusätzlich zu Ampeln rot, wenn sich eine Straßenbahn nähert. Über die Aktion wurde sogar im Ausland berichtet, in Augsburg gab es aber auch kritische Reaktionen auf die Investition von 20 000 Euro.
Aus Sicht der Stadtwerke hat sich der Bau bewährt, auch wenn momentan keine weiteren Bodenam- peln mehr geplant sind. Zielgruppe seien nicht nur Handynutzer, die aufs Smartphone nach unten starren, sondern alle Passanten. „Die zusätzlichen Leuchten sind wie ein drittes Bremslicht am Auto. Es ist nicht unbedingt nötig, aber ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal“, sagt Sprecher Jürgen Fergg. Man habe vorbeugend tätig werden wollen, bevor ein schlimmer Unfall passiert. Beim Verkehrsklub ACE will man das Smartphone auch gar nicht verteufeln. „Wir wollen nicht, dass das Handy auf der Straße nicht mehr benutzt werden darf, aber wir wollen darauf hinweisen, dass man auf- passen sollte“, sagt Spd-landtagsabgeordneter Harald Güller, der die Schirmherrschaft für die Zählaktion übernommen hat.
Anders als bei Radfahrern (25 Euro Bußgeld) und bei Autofahrern (60 Euro Bußgeld und ein Punkt) zieht die Handynutzung für Fußgänger kein Bußgeld nach sich. Allerdings kann bei einem Unfall die Mitschuld und Haftung eines Fußgängers steigen, wenn er durch ein Handy abgelenkt war. In Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“