Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Sterbenden ignoriert: Geldstrafen
Drei Bankkunden verurteilt
Essen Ein knappes Jahr nach dem Zusammenbruch eines später gestorbenen 83-Jährigen im Vorraum einer Essener Bank hat ein Gericht in Essen drei Bankkunden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt. Eine Angeklagte muss 3600 Euro bezahlen, zwei mitangeklagte Männer Geldstrafen von 2800 Euro und 2400 Euro.
Der Vorfall Anfang Oktober 2016 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der 83-Jährige hatte unübersehbar im Vorraum der Bank auf dem Boden gelegen, während die Angeklagten am Automaten Bankgeschäfte abwickelten. Erst ein weiterer Bankkunde setzte knapp 20 Minuten nach dem Zusammenbruch des Manns einen Notruf per Handy ab. Der Senior wurde in eine Klinik gebracht, wo er eine Woche später starb. Die zeitliche Verzögerung bei seiner medizinischen Behandlung soll aber nicht der Grund für seinen Tod gewesen sein.
Der Amtsrichter zeigte sich überzeugt, dass die drei Angeklagten dem bewusstlosen Senior nicht geholfen hatten, obwohl sie dazu verpflichtet waren. Nicht gelten ließ er den Einwand, die Angeklagten hätten den Mann für einen schlafenden Obdachlosen gehalten.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Richter, dass die Angeklagten bisher nicht vorbestraft waren. Sie hätten sich aber dem hilflosen Mann gegenüber „in nicht hinnehmbarer Weise gleichgültig verhalten“, hieß es. Insgesamt wertete der Richter das Verhalten der Angeklagten als Augenblicksversagen, weil alle „andere Dinge im Kopf“gehabt hätten.