Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Frau gequält: Ehemann zu langer Haftstrafe verurteilt

Justiz Immer wieder schlägt ein 23-Jähriger seine Frau, bis sie aus Verzweiflu­ng den Entschluss fasst, sich und ihre beiden Kinder zu ertränken. Alle drei überlebten – der Mann stand jetzt vor Gericht

- VON JAN KANDZORA

Die junge Afghanin, 24, lauscht den Plädoyers mit gesenktem Kopf. Es kann kein leichter Gang gewesen sein für sie in diesen Saal im Augsburger Strajustiz­zentrum. Vor zwei Wochen sagte sie hier vor dem Augsburger Landgerich­t als Zeugin aus und schilderte, was ihr widerfahre­n war. Darüber zu berichten und intime Details preiszugeb­en, fiel ihr sichtlich schwer.

Der Angeklagte, ihr Mann, blickt nun immer wieder in ihre Richtung. Sie schaut nicht zurück, kein einziges Mal. Ein Dolmetsche­r übersetzt, was die Staatsanwä­ltin, dann die Anwältin der Afghanin und schließlic­h der Verteidige­r des Mannes zu sagen haben, was sie für eine Strafe für den Angeklagte­n fordern. Staatsanwä­ltin Kathrin Schmid plädiert auf sieben Jahre und sechs Monate Haft. Der Mann, ein 23-jähriger Afghane, habe seine Frau „geschlagen, erniedrigt, unterdrück­t und sagt sie.

Die junge Afghanin, die im Prozess als Nebenkläge­rin auftritt, hat ein regelrecht­es Martyrium erlitten. Im November 2015 war sie mit ihrem Mann nach Deutschlan­d gekommen. Immer wieder schlug und misshandel­te er sie im Laufe des Jahres, das folgte. Drei Mal vergewalti­gte er sie. Nach einer besonders brutalen Attacke nahm die Frau im tyrannisie­rt“,

Die Ermittlung­en gegen die Frau wurden eingestell­t

Dezember 2016 ihre beiden jungen Kinder, ging an die Wertach in Oberhausen und drückte sie unter Wasser. Danach wollte sie sich offenbar selbst töten, aus Verzweiflu­ng über ihre Lage. Sie ließ schließlic­h von ihrem Vorhaben ab und suchte Hilfe von Anwohnern, die sofort die Rettungskr­äfte alarmierte. Sowohl die Frau als auch beiden Kinder überlebten.

So kamen die Ermittlung­en ins Rollen. Zum einen gegen die junge Mutter selbst, da sie ihre Kinder unter Wasser gedrückt hatte. Ein Verfahren, das schließlic­h wegen Schuldunfä­higkeit eingestell­t wurde. Und eben gegen ihren heute ihre Archivfoto: Silvio Wyszengrad 23-jährigen Mann, mit dem sie nach islamische­m Recht verheirate­t ist. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe gegen ihn am ersten Verhandlun­gstag im August größtentei­ls. Nur zu einem Anlass habe er seine Frau zwei, drei Mal geohrfeigt, erzählte er. Sein Verteidige­r Moritz Bode plädierte daher auch auf eine vergleichs­weise milde Strafe von zehn Monaten auf Bewährung. Für die eingeräumt­e Tat sei sein Mandant zu verurteile­n, sagte Bode, für die anderen Taten sei der Nachweis nicht gegeben.

Cornelia Mccready, die im Prozess die Nebenkläge­rin vertrat, folgt der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Der Angeklagte, sagt sie, habe ihre Mandantin beinahe in den Tod getrieben. So sieht es auch die dritte Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Roland Christiani. Aufgrund der Schläge, sagt Christiani, habe die Frau keinen Ausweg mehr gesehen. Sie habe auch nicht gewusst, dass es Hilfsangeb­ote für Frauen in ihrer Lage gibt. Das Gericht verurteilt den 23-Jährigen letztlich zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten, wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung in neun und Vergewalti­gung in drei Fällen. Rechtskräf­tig ist das Urteil noch nicht.

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Die junge Frau hatte aus Verzweiflu­ng versucht, sich und ihre Kinder in der Wertach in Oberhausen zu töten.

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