Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Frau gequält: Ehemann zu langer Haftstrafe verurteilt
Justiz Immer wieder schlägt ein 23-Jähriger seine Frau, bis sie aus Verzweiflung den Entschluss fasst, sich und ihre beiden Kinder zu ertränken. Alle drei überlebten – der Mann stand jetzt vor Gericht
Die junge Afghanin, 24, lauscht den Plädoyers mit gesenktem Kopf. Es kann kein leichter Gang gewesen sein für sie in diesen Saal im Augsburger Strajustizzentrum. Vor zwei Wochen sagte sie hier vor dem Augsburger Landgericht als Zeugin aus und schilderte, was ihr widerfahren war. Darüber zu berichten und intime Details preiszugeben, fiel ihr sichtlich schwer.
Der Angeklagte, ihr Mann, blickt nun immer wieder in ihre Richtung. Sie schaut nicht zurück, kein einziges Mal. Ein Dolmetscher übersetzt, was die Staatsanwältin, dann die Anwältin der Afghanin und schließlich der Verteidiger des Mannes zu sagen haben, was sie für eine Strafe für den Angeklagten fordern. Staatsanwältin Kathrin Schmid plädiert auf sieben Jahre und sechs Monate Haft. Der Mann, ein 23-jähriger Afghane, habe seine Frau „geschlagen, erniedrigt, unterdrückt und sagt sie.
Die junge Afghanin, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, hat ein regelrechtes Martyrium erlitten. Im November 2015 war sie mit ihrem Mann nach Deutschland gekommen. Immer wieder schlug und misshandelte er sie im Laufe des Jahres, das folgte. Drei Mal vergewaltigte er sie. Nach einer besonders brutalen Attacke nahm die Frau im tyrannisiert“,
Die Ermittlungen gegen die Frau wurden eingestellt
Dezember 2016 ihre beiden jungen Kinder, ging an die Wertach in Oberhausen und drückte sie unter Wasser. Danach wollte sie sich offenbar selbst töten, aus Verzweiflung über ihre Lage. Sie ließ schließlich von ihrem Vorhaben ab und suchte Hilfe von Anwohnern, die sofort die Rettungskräfte alarmierte. Sowohl die Frau als auch beiden Kinder überlebten.
So kamen die Ermittlungen ins Rollen. Zum einen gegen die junge Mutter selbst, da sie ihre Kinder unter Wasser gedrückt hatte. Ein Verfahren, das schließlich wegen Schuldunfähigkeit eingestellt wurde. Und eben gegen ihren heute ihre Archivfoto: Silvio Wyszengrad 23-jährigen Mann, mit dem sie nach islamischem Recht verheiratet ist. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe gegen ihn am ersten Verhandlungstag im August größtenteils. Nur zu einem Anlass habe er seine Frau zwei, drei Mal geohrfeigt, erzählte er. Sein Verteidiger Moritz Bode plädierte daher auch auf eine vergleichsweise milde Strafe von zehn Monaten auf Bewährung. Für die eingeräumte Tat sei sein Mandant zu verurteilen, sagte Bode, für die anderen Taten sei der Nachweis nicht gegeben.
Cornelia Mccready, die im Prozess die Nebenklägerin vertrat, folgt der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte, sagt sie, habe ihre Mandantin beinahe in den Tod getrieben. So sieht es auch die dritte Strafkammer unter Vorsitz von Richter Roland Christiani. Aufgrund der Schläge, sagt Christiani, habe die Frau keinen Ausweg mehr gesehen. Sie habe auch nicht gewusst, dass es Hilfsangebote für Frauen in ihrer Lage gibt. Das Gericht verurteilt den 23-Jährigen letztlich zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in neun und Vergewaltigung in drei Fällen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.