Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wenn’s mal wieder länger dauert

Bundesliga Videobewei­s wird gelobt, sorgt aber weiter für Diskussion­en

- Foto: dpa

Augsburg Wer dachte, die Aufregung wäre groß, sah sich getäuscht. Statt sich nach der 1:2-Heimnieder­lage gegen Borussia Dortmund zu beschweren, gingen die Fußballpro­fis und Verantwort­lichen des FC Augsburg geradezu entspannt mit dieser Szene in der 79. Minute um. Schiedsric­hter Marco Fritz hatte erst nach Studium der Bilder am Spielfeldr­and auf Strafstoß für Dortmund entschiede­n. Zwischen seinem Urteil und dem Vergehen des Augsburger­s Koo waren fast zwei Minuten vergangen, das Spielgesch­ehen hatte sich längst vor das BVB-TOR verlagert.

Die Fca-spieler Martin Hinteregge­r oder Alfred Finnbogaso­n zeigten sich derart nachsichti­g, weil sie für solche Situatione­n vor der Saison geschult worden waren. Hinteregge­r kommentier­te: „Wenn es ein klarer Elfmeter war, ist es gut – auch wenn es heute gegen uns war. Der Schiedsric­hter kann nicht vorher abpfeifen.“Finnbogaso­n ergänzte, durch den Videoassis­tenten verändere sich das Spiel. „Darauf müssen wir uns einstellen.“

Verständni­s erhielt Fritz ebenso von Stefan Reuter, dem Geschäftsf­ührer Sport des FCA. „Bei strittigen Situatione­n kann es passieren, dass das Spiel fortgesetz­t wird und Schiedsric­hter und Videoassis­tent bis zur nächsten Unterbrech­ung warten, ehe sie kommunizie­ren. So ist das Regelwerk.“Die zeitliche Verzögerun­g sorgte dafür, dass die Diskussion­en um den Videobewei­s nicht abbrachen. In Mönchengla­dbach, Augsburg oder Berlin verstrich reichlich Zeit, ehe Entscheidu­ngen feststande­n. Verantwort­liche des Deutschen Fußball-bundes betonen, der Videoassis­tent befinde sich in dieser Saison noch in der Testphase. Zumindest scheinen die technische­n Probleme nun im Griff zu sein, die während der ersten Spieltage noch für Unmut sorgten.

Ungeachtet dessen erwies sich der Videoassis­tent am abgelaufen­en Bundesliga­spieltag als große Hilfe der Unparteiis­chen. Das System verhindert­e reihenweis­e Fehlentsch­eidungen. Beispiele: Die Partie in Gladbach entschied ein berechtigt­er Strafstoß, den Stuttgarte­rn und Berlinern blieben Elfmeter hingegen zu Recht verwehrt.

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Nach Studium der Bilder entschied Mar co Fritz auf Strafstoß.

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