Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Rechte und Pflichten
WVON MARTIN FERBER er erinnert sich noch an den früheren PDS- und Linkspartei-chef Lothar Bisky? Vier Mal fiel er 2005 bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten durch. Erst als die Linke seine Kandidatur zurückzog und Petra Pau nominierte, konnte sie den ihr zustehenden Platz im Präsidium besetzen.
So wie einst Bisky könnte es nun auch dem Kandidaten der AFD, Albrecht Glaser, ergehen, den SPD, FDP, Grüne und Linke ablehnen. Der Anspruch der AFD, als drittstärkste Fraktion einen Vizepräsidenten zu stellen, wird dabei nicht infrage gestellt, es ist einzig die Person Glaser, die auf Ablehnung stößt. Seine Äußerungen zum Islam mögen in der AFD weit verbreitet sein. Doch von einem Vizepräsidenten des Bundestags wird mehr verlangt: Als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates muss er auch Minderheiten achten und hat integrierend zu wirken.
Die AFD tut gut daran, die Personalie Glaser in aller Ruhe nochmals zu überdenken. Sie ist nun selber Teil des parlamentarischen Systems, das nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten kennt. Wenn Fraktionschef Alexander Gauland auf die Einhaltung der parlamentarischen Gepflogenheiten pocht, legt er die Latte für sich und seine Partei hoch: Ab jetzt wird sie selber daran gemessen, ob und wie sie sich an diese Gepflogenheiten hält.