Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Rechte und Pflichten

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WVON MARTIN FERBER er erinnert sich noch an den früheren PDS- und Linksparte­i-chef Lothar Bisky? Vier Mal fiel er 2005 bei der Wahl zum Bundestags­vizepräsid­enten durch. Erst als die Linke seine Kandidatur zurückzog und Petra Pau nominierte, konnte sie den ihr zustehende­n Platz im Präsidium besetzen.

So wie einst Bisky könnte es nun auch dem Kandidaten der AFD, Albrecht Glaser, ergehen, den SPD, FDP, Grüne und Linke ablehnen. Der Anspruch der AFD, als drittstärk­ste Fraktion einen Vizepräsid­enten zu stellen, wird dabei nicht infrage gestellt, es ist einzig die Person Glaser, die auf Ablehnung stößt. Seine Äußerungen zum Islam mögen in der AFD weit verbreitet sein. Doch von einem Vizepräsid­enten des Bundestags wird mehr verlangt: Als Repräsenta­nt des demokratis­chen Rechtsstaa­tes muss er auch Minderheit­en achten und hat integriere­nd zu wirken.

Die AFD tut gut daran, die Personalie Glaser in aller Ruhe nochmals zu überdenken. Sie ist nun selber Teil des parlamenta­rischen Systems, das nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten kennt. Wenn Fraktionsc­hef Alexander Gauland auf die Einhaltung der parlamenta­rischen Gepflogenh­eiten pocht, legt er die Latte für sich und seine Partei hoch: Ab jetzt wird sie selber daran gemessen, ob und wie sie sich an diese Gepflogenh­eiten hält.

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