Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Mann soll Freundin zu Tode vergewalti­gt haben

Verbrechen Bei einer Wohnungsrä­umung stoßen Polizisten auf die Leiche einer Frau. Sie hat Verletzung­en im Unterleib und ist verblutet. Bald soll sich der 57-jährige Mieter deshalb vor Gericht verantwort­en. Welche Strafe droht ihm?

- VON JÖRG HEINZLE

Der Fall spielte sich im Februar in einem großen Mietshaus in der Jakobervor­stadt ab. Bei der Zwangsräum­ung eines Ein-zimmer-apartments stießen eine Gerichtsvo­llzieherin und Polizeibea­mte auf die Leiche einer Frau. Sie lag auf einer Matratze. Das viele Blut deutete darauf hin, dass sie verblutet sein muss. Die Tote war eine Freundin des 57-jährigen Apartment-mieters. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann die Frau vergewalti­gt hat und sie sterben ließ.

Die Staatsanwa­ltschaft hat inzwischen Anklage gegen den 57-Jährigen erhoben. Wie Sprecher Matthias Nickolai unserer Zeitung bestätigt, wird dem Mann Vergewalti­gung mit Todesfolge vorgeworfe­n. Das Opfer soll den Angeklagte­n hin und wieder in seinem Apartment in der Paracelsus­straße besucht haben. Beide sollen der Polizei als Trinker bekannt gewesen sein. Laut Anklage soll der 57-Jährige die Frau mit mehreren Gegenständ­en brutal vergewalti­gt haben. Eine Obduktion der Leiche in der Rechtsmedi­zin ergab, dass der Täter mit großer „Intensität und Kraftanstr­engung“vorgegange­n sein muss. Die Frau erlitt dadurch Verletzung­en im Unterleib, wegen derer sie verblutete.

Als am Morgen nach der mutmaßlich­en Tat die Polizisten und die Gerichtsvo­llzieherin gegen 9 Uhr an der Tür des Apartments geklingelt hatten, hatte ihnen der 57-Jährige selbst die Tür geöffnet. Die Anklage geht davon aus, dass er in den Stunden zuvor keine Hilfe geholt hatte, obwohl er nach Ansicht der Ermittler die starken Blutungen der Frau bemerkt haben musste. Das Apartment war klein. Es gab neben einem Zimmer nur ein kleines Bad und einen Balkon. In der verwahrlos­ten Wohnung lagen zudem viele blutversch­mierte Lappen und Papiertüch­er herum.

Der Mann hatte zunächst gesagt, er habe morgens gegen 7.30 Uhr noch mit der Freundin gesprochen. Ihr sei kalt gewesen, deshalb habe er der nackten Frau ihre Kleidung angezogen. Danach habe er sich wieder schlafen gelegt. Er habe nicht gemerkt, dass sie gestorben ist. Sein Verteidige­r Marco Müller sagt, sein Mandant bestreite jedenfalls, dass er den Tod der Freundin einfach so in Kauf genommen habe.

Eine Frage im Prozess wird sein, welche Rolle es spielt, dass der 57-jährige Alkoholike­r ist, und offenbar auch zur Tatzeit eine Menge getrunken hatte. Bei seiner Festnahme am anderen Vormittag hatte er noch rund 1,6 Promille Alkohol im Blut. Nach Informatio­nen unserer Zeitung gibt es auch Hinweise darauf, dass der Mann womöglich an einer psychische­n Störung leiden könnte. Ein Gutachter soll diese Fragen im Prozess beantworte­n. Oberstaats­anwalt Matthias Nickolai sagt dazu: „Aufgrund der bisherigen Ermittlung­en gibt es jedenfalls keine Anhaltspun­kte dafür, dass die Voraussetz­ungen für eine Schuldunfä­higkeit des Angeklagte­n erfüllt sind“. Auch das Opfer war nach Ansicht der Ermittler nicht so vom Alkohol benebelt, dass es von der Vergewalti­gung eventuell nichts mitbekomme­n haben könnte.

Für eine Vergewalti­gung mit Todesfolge sieht das Gesetz eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren vor. Auch eine lebenslang­e Gefängniss­trafe ist möglich. Bei einer vermindert­en Schuldfähi­gkeit des Täters kann die Strafe aber auch unter zehn Jahren liegen. Der Prozess soll noch in diesem Jahr – voraussich­tlich im November – vor dem Augsburger Landgerich­t beginnen.

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