Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wenn parkende Lastwagen die Anwohner nerven

Verkehr Es gibt Straßenzüg­e, die mit Lastern und Transporte­rn zugestellt werden. Das sieht nicht nur hässlich aus, es macht die Straßen auch unübersich­tlich und blockiert Stellplätz­e. Welche Regeln gelten – und warum diese teils schwammig sind

- VON JÖRG HEINZLE

Den Anwohnern im Meierweg im Norden von Oberhausen rauben sie sogar den Schlaf: Lastwagen, die dort über Nacht in der Straße abgestellt werden. Eine Anwohnerin sagt: „Wenn sie nur parken würden, wäre das auch nicht schön, aber der Lärm ist für mich unerträgli­ch“. Im Meierweg befindet sich ein großes Lager für Obst und Gemüse. Lastwagen aus ganz Europa liefern hier ihre Waren ab. Später werden die Lebensmitt­el von hier aus zu den Supermärkt­en gefahren. Viele Lastwagenf­ahrer kommen abends oder in der Nacht an und warten dann in der kleinen Straße, bis sich frühmorgen­s die Tore des Lagers öffnen.

Die Kühlung läuft oft weiter und macht Krach. Im Sommer bei offenen Fenster zu schlafen, sei dann eigentlich nicht mehr möglich, sagen Anwohner. Inzwischen versucht die Stadt, das Problem in den Griff zu bekommen. Spd-stadtrat Dieter Benkard hatte sich eingeschal­tet. Parkverbot­s-schilder wurden aufgestell­t und die Polizei hat zugesagt, nachts häufiger zu kontrollie­ren, ob sich die Lastwagenf­ahrer an die Regeln halten. Begründet wird das Parkverbot auch damit, dass die re- schmale Straße für parkende Laster nicht ausgelegt ist.

Der Lärm ist meistens nicht das große Problem. Immer wieder klagen Bürger aber über Lastwagen, die vor ihrer Haustür parken. Schön ist dieser Anblick nicht. Es macht die Straße unübersich­tlich und die Laster blockieren viele Stellplätz­e. „Es gibt immer wieder Beschwerde­n, ein massives Problem ist es aber nicht“, sagt Polizeispr­echer Siegfried Hartmann. Allerdings: Viele Fälle, in denen Bürger sich ärgern, landen vermutlich auch nie bei der Polizei. Denn oftmals parken die Fahrzeuge ganz legal. In sogenannte­n Mischgebie­ten – also jenen Vierteln mit Gewerbebet­rieben und Wohnhäuser­n – dürfen Lastwagen generell abgestellt werden. Im Meierweg etwa ist das eigentlich so.

In reinen Wohngebiet­en gibt es Einschränk­ungen. Doch sehr streng sind diese ebenfalls nicht. Josef Weber, der Leiter des Tiefbauamt­s der Stadt, sagt: „Ein generelles Parkverbot für Lkw kann von der Stadt nicht ausgesproc­hen werden“. Es gelte die gesetzlich­e Regelung, wonach das regelmäßig­e Parken in Wohngebiet­en in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen verboten ist. Das bedeutet im Umkehrschl­uss aber: In Einzelfäll­en darf ein größerer Lastwagen durchaus über Nacht im Wohngebiet stelativ hen, da nur das „regelmäßig­e Parken“nicht erlaubt ist.

Diese eher schwammige Formulieru­ng macht Kontrollen nicht gerade einfacher. Woran soll eine Polizeistr­eife etwa auf Anhieb erkennen, ob ein Laster jetzt ausnahmswe­ise in einer Wohnstraße steht – oder regelmäßig? Zumal Anwohner auch oft von kleineren Lastwagen oder Transporte­rn genervt sind, die noch unter der 7,5-Tonnen-grenze liegen. Besonders betroffen ist das Viertel rund um die Flurstraße in Oberhausen. Dort reiht sich in manchen Straßenzüg­en ein Transporte­r an den nächsten. Mietautos, Umzugstran­sporter und jede Menge Fahrzeuge, die im Auftrag von Paketdiens­ten unterwegs sind. Paketdiens­te beschäftig­en oft kleine Subunterne­hmer, die keinen eigenen Fahrzeug-stellplatz haben.

Teils kann die Stadt entgegenst­euern, in dem sie Parklücken so gestaltet, dass größere Fahrzeuge dort gar nicht abgestellt werden können. In neueren Wohngebiet­en ist das oft der Fall. Teils lässt es sich auch darüber regeln, dass das Parken nur mit Anwohner-ausweis möglich ist. Überall geht das aber nicht, heißt es bei der Stadt. Sonst gebe es „Verdrängun­gseffekte“in andere Straßen. Wer sich durch falsch abgestellt­e Lastwagen beeinträch­tigt fühlt, kann die Polizei darüber informiere­n. Allerdings nicht über den Notruf, da dieser allein den Notfällen vorbehalte­n ist. Siegfried Hartmann sagt: „Man kann sich an die jeweilige Polizeiins­pektion wenden oder an unsere Zentrale“. Sie hat die Nummer 0821/323-0.

Im Meierweg sind die Anwohner froh, dass die Stadt reagiert hat. Sie hatten auch schon versucht, mit den Lkw-fahrern zu reden und sie zu bitten, woanders zu parken. Jedoch ohne großen Erfolg. Eine Anwohnerin sagt, die meisten Fahrer hätten sie nicht ernst genommen oder so getan, als würden sie nichts verstehen. Als sie einem Fahrer einen Zettel gab, auf dem sie eine Wegbeschre­ibung zum Güterverke­hrszentrum notiert hatte, zerriss der den Zettel noch vor ihren Augen.

Einschränk­ungen beim Parken gibt es übrigens auch für Anhänger, die ohne Zugfahrzeu­g abgestellt sind – auch darüber gibt es immer wieder Beschwerde­n. Sie dürfen maximal 14 Tage an derselben Stelle stehen. Es gilt nicht, den Anhänger dann kurz wegzufahre­n und ihn wieder zu parken. Auch ein Versetzen um ein paar Meter reicht nicht.

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Foto: M. Hochgemuth Die Flurstraße ist oft mit Transporte­rn und Lastern zugeparkt.

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