Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Augsburger haben fünf Tage mehr frei als Hamburger
Vergleich Nirgends gibt es so viele Feiertage wie in unserer Stadt. Warum es dieses Jahr sogar noch einer mehr ist als sonst
Für die Augsburger ist das eine erfreuliche Rangliste: Die Stadt ist bundesweit die Nummer eins bei den gesetzlichen Feiertagen. In diesem Jahr sind es 15, hat die katholische Nachrichtenagentur KNA gezählt. Die Unterschiede sind groß. Hamburg und Berlin kommen nur auf zehn Tage. Woher kommen die Unterschiede?
Gesetzliche Feiertage werden festgelegt in den jeweiligen Feiertagsgesetzen der Bundesländer. Nur der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, geht auf ein Bundesgesetz zurück. Ansonsten variiert die Zahl der Feiertage je nach Bundesland. Augsburg profitiert doppelt: Zum einen gibt es in Bayern mehr kirchliche Feiertage als in anderen Regionen. Zum anderen hat die Stadt noch exklusiv das Friedensfest als gesetzlichen Feiertag.
Nur neun Feiertage gelten in allen Ländern einheitlich: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), der Tag der Deutschen Einheit sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Im Jahr 2017 gibt es zusätzlich die Besonderheit, dass zum 500-jährigen Gedenken an die Reformation der 31. Oktober bundesweit Feiertag ist. Damit hat auch Augsburg noch einen Feiertag mehr als sonst. Ab 2018 ist der Reformationstag dann wieder nur in Brandenburg, Mecklenburg-vorpommern, Sachsen, Sachsen-anhalt und Thüringen frei.
Am Fest der Heiligen Drei Könige am 6. Januar ist lediglich in Baden-württemberg, Bayern und Sachsen-anhalt frei. Fronleichnam ist in den überwiegend katholischen Ländern Baden-württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-westfalen, Rheinland-pfalz und Saarland Feiertag sowie in katholisch geprägten sächsischen Gemeinden und in vereinzelten Orten Thüringens.
Das Augsburger Friedensfest am 8. August ist der einzige gesetzliche Feiertag, der nur in einer Stadt gilt. Mariä Himmelfahrt am 15. August ist im Saarland frei und in rund 1700 bayerischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung – in etwa 350 anderen dagegen nicht. Am 1. November feiern die Bewohner von Baden-württemberg, Bayern, Nordrhein-westfalen, Rheinland-pfalz und Saarland Allerheiligen und haben dafür frei. Nur im Bundesland Sachsen wird noch der Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem 23. November als Feiertag begangen. Heiligabend und Silvester sind übrigens nirgends gesetzliche Feiertage. »Aufgefallen