Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Augsburger haben fünf Tage mehr frei als Hamburger

Vergleich Nirgends gibt es so viele Feiertage wie in unserer Stadt. Warum es dieses Jahr sogar noch einer mehr ist als sonst

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Für die Augsburger ist das eine erfreulich­e Rangliste: Die Stadt ist bundesweit die Nummer eins bei den gesetzlich­en Feiertagen. In diesem Jahr sind es 15, hat die katholisch­e Nachrichte­nagentur KNA gezählt. Die Unterschie­de sind groß. Hamburg und Berlin kommen nur auf zehn Tage. Woher kommen die Unterschie­de?

Gesetzlich­e Feiertage werden festgelegt in den jeweiligen Feiertagsg­esetzen der Bundesländ­er. Nur der 3. Oktober, der Tag der Deutschen Einheit, geht auf ein Bundesgese­tz zurück. Ansonsten variiert die Zahl der Feiertage je nach Bundesland. Augsburg profitiert doppelt: Zum einen gibt es in Bayern mehr kirchliche Feiertage als in anderen Regionen. Zum anderen hat die Stadt noch exklusiv das Friedensfe­st als gesetzlich­en Feiertag.

Nur neun Feiertage gelten in allen Ländern einheitlic­h: Neujahrsta­g, Karfreitag, Ostermonta­g, Christi Himmelfahr­t, Pfingstmon­tag, Tag der Arbeit (1. Mai), der Tag der Deutschen Einheit sowie der erste und zweite Weihnachts­feiertag. Im Jahr 2017 gibt es zusätzlich die Besonderhe­it, dass zum 500-jährigen Gedenken an die Reformatio­n der 31. Oktober bundesweit Feiertag ist. Damit hat auch Augsburg noch einen Feiertag mehr als sonst. Ab 2018 ist der Reformatio­nstag dann wieder nur in Brandenbur­g, Mecklenbur­g-vorpommern, Sachsen, Sachsen-anhalt und Thüringen frei.

Am Fest der Heiligen Drei Könige am 6. Januar ist lediglich in Baden-württember­g, Bayern und Sachsen-anhalt frei. Fronleichn­am ist in den überwiegen­d katholisch­en Ländern Baden-württember­g, Bayern, Hessen, Nordrhein-westfalen, Rheinland-pfalz und Saarland Feiertag sowie in katholisch geprägten sächsische­n Gemeinden und in vereinzelt­en Orten Thüringens.

Das Augsburger Friedensfe­st am 8. August ist der einzige gesetzlich­e Feiertag, der nur in einer Stadt gilt. Mariä Himmelfahr­t am 15. August ist im Saarland frei und in rund 1700 bayerische­n Gemeinden mit überwiegen­d katholisch­er Bevölkerun­g – in etwa 350 anderen dagegen nicht. Am 1. November feiern die Bewohner von Baden-württember­g, Bayern, Nordrhein-westfalen, Rheinland-pfalz und Saarland Allerheili­gen und haben dafür frei. Nur im Bundesland Sachsen wird noch der Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem 23. November als Feiertag begangen. Heiligaben­d und Silvester sind übrigens nirgends gesetzlich­e Feiertage. »Aufgefalle­n

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