Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Die Freiheit zurückgewi­nnen

- Bom@augsburger allgemeine.de

MVON JOACHIM BOMHARD it jeder befristete­n Verlängeru­ng der Einreiseko­ntrollen wird es für die Regierunge­n schwierige­r, sie zu begründen. Schließlic­h ist die freie Fahrt zwischen vielen Staaten neben der Einführung des Euro ein für jedermann unmittelba­r wahrnehmba­res Element der Gemeinscha­ft in Europa. Dafür ist es wert zu kämpfen.

Die Flüchtling­swelle 2015/16 zwang zu außergewöh­nlichen Maßnahmen, um dem Strom Einhalt zu gebieten. Seitdem sind an Bayerns Grenzen zu Österreich wieder Polizisten postiert. Aber sind auch Terroransc­hläge, die jetzt als Begründung für die Fortsetzun­g der Kontrollen angeführt werden, dadurch verhindert worden?

Mit andauernde­r Terrorgefa­hr leben wir spätestens seit den Ereignisse­n des 11. September 2001. Die Schutzmaßn­ahmen wurden seitdem mit Erfolg massiv erhöht, wofür auch zahlreiche Fahndungse­rfolge im terroristi­schen Milieu sprechen. Dieser Qualitäten sollte man sich wieder erinnern. Grenzkontr­ollen sollten in Europa die Ausnahme bleiben. Sonst hätten die Terroriste­n ihr Ziel erreicht: unsere Freiheit zu beschränke­n. Defizite beim Schutz der Eu-außengrenz­en sowie ein erhebliche­s Maß illegaler Migration innerhalb des Schengen-raums“, betonte er. Die Verlängeru­ng der Kontrollen sei mit den betroffene­n Staaten abgesproch­en, erklärte de Maizière. Die Eu-kommission bestätigte den Eingang entspreche­nder Mitteilung­en der Länder.

Bisher wurden die 2016 eingeführt­en Kontrollen mit dem Zustrom von Flüchtling­en begründet. Auch Dänemark argumentie­rt jetzt mit einer ernsten Terrorgefa­hr. Die Europäisch­e Union wollte die Kontrollen an den Binnengren­zen eigentlich bis zum Jahresende abschaffen. „Eine vollständi­ge Rückkehr zu einem Schengen-raum ohne Kontrollen an den Binnengren­zen ist erst möglich, wenn die Entwicklun­g der Gesamtlage dies zulässt“, sagte de Maizière.

Die Sonderrege­lung auf Grundlage des Schengener Abkommens wäre für Frankreich am 30. Oktober, für Deutschlan­d am 11. November und für Dänemark einen Tag später ausgelaufe­n. Bis dahin will die Brüsseler Behörde die Begründung­en für die Verlängeru­ng prüfen.

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