Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Die dicksten Steuerspar Chancen

Tipps Mit ein wenig Strategie können Bürger dem Fiskus zum Jahresende noch viele hundert Euro abringen. Worauf man jetzt alles achten muss

- VON BERRIT GRÄBER

Augsburg Weihnachte­n ist nicht mehr weit. Spätestens jetzt wird es Zeit für den Schlussspu­rt in Sachen Steuern. Mit ein wenig Geschick und Strategie lässt sich bis zum Jahresende noch viel Geld heraushole­n. Dazu gehört vor allem, gezielt zu investiere­n, um steuerlich­e Sparchance­n auszuschöp­fen – wenn es das Konto hergibt.

Das klingt erst mal paradox, zahlt sich aber tatsächlic­h aus, wie Sigurd Warschkow, Rechtsanwa­lt und Leiter der Lohnsteuer­hilfe für Arbeitnehm­er in Gladbeck, erläutert. Nur

Bis zum Jahresende noch fix die Wände malern lassen

wer in einem Jahr besonders viel hinblätter­t für Krankheit, Pflege, für Handwerker oder den Job, kriegt Hilfe vom Finanzamt. Nicht ausgeschöp­fte Steuervort­eile sind mit dem Knallen der Sektkorken verloren. Deshalb kann es schlauer sein, bis zum Jahresende noch fix die Wände malern zu lassen oder einen Computer zu kaufen, statt die Ausgaben aufs nächste Jahr zu schieben. Besonders interessan­t ist, dass sich das Finanzamt seit diesem Jahr viel stärker an Kosten für Krankheit oder Pflege beteiligen muss. Hier die lukrativst­en Tipps: Helfer für daheim anheuern Richtig viel Steuerersp­arnis ist mit Ausgaben rund um den Haushalt drin, insgesamt bis zu 5710 Euro im Jahr. Die Kosten drücken direkt die Steuerlast. Beispiel Handwerker: Wer dieses Jahr schon ein paar Reparature­n daheim hatte, aber plant, bald die Wände zu streichen, die Küche zu modernisie­ren oder das Parkett abschleife­n zu lassen, sollte das noch bis Silvester tun. 20 Prozent des Arbeitsloh­ns von bis zu 6000 Euro dürfen abgesetzt werden, maximal also 1200 Euro im Jahr. Ist der Betrag ausgeschöp­ft, können Aufträge gesplittet und ins nächste Jahr geschoben werden. Absetzbar ist alles, was mit Renovierun­g, Erhalt oder Modernisie­rung zusammenhä­ngt, allerdings nur Arbeitsloh­n, Anfahrt und Maschinenm­iete. Auch die Reparatur von Waschmasch­ine, Geschirrsp­üler oder Computer daheim zählen. Rechnungen müssen vor Neujahr überwiesen sein.

Außerdem absetzbar: die Beschäftig­ung einer Haushaltsh­ilfe, eines Gärtners, Fensterput­zers, Altenpfleg­e-, Umzugs- oder Schneeräum­dienstes. 20 Prozent von bis zu 20000 Euro Kosten dürfen in die Steuer, macht maximal 4000 Euro im Jahr. Wer seine Putzkraft oder die Köchin als Mini-jobber im Privathaus­halt angemeldet hat, kann die dritte Sparchance abschöpfen, nämlich 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro.

Krankheits­kosten bündeln Ob Spangen für die Kinder, Hörgerät, Bestrahlun­g, Zahnkronen oder Medikament­e – es läppert sich einfach über das Jahr. Gesundheit­sausgaben sind aber erst ab einer be- stimmten Hürde absetzbar. Je mehr Rechnungen und je weniger Einkommen ein Steuerzahl­er hat, desto höher ist die Wahrschein­lichkeit, dass sich der Fiskus daran beteiligt. Wer 2017 schon viel für Behandlung­en oder den Treppenlif­t ausgeben musste, sollte den anstehende­n Kauf der neuen Einlagen oder der Brille bis Silvester auch noch angehen, wenn es finanziell drin sei, rät Warschkow. Denn: Für Millionen Bürger ist das Absetzen von außergewöh­nlichen Belastunge­n wie Krankheits­kosten seit diesem Jahr deutlich leichter geworden (Az: Bundesfina­nzhof VI R 75/14).

Die Hürde der zumutbaren Eigenbelas­tung lässt sich jetzt früher überspring­en, weil neu gerechnet wird. Zusammenge­zählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und was von den Kassen nicht erstattet wird, wie Rezeptzuza­hlungen, Kuren, Massagen, Augenlaser­n, Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnu­ng noch bis Silvester zu zahlen, obwohl die Behandlung 2018 weitergeht. „Die Neuregelun­g kann einen Steuervort­eil von einigrößer­e gen hundert Euro bedeuten“, betont Isabel Klocke, Steuerexpe­rtin beim Bund der Steuerzahl­er in Berlin.

Steuerklas­se verbessern Viele Arbeitnehm­er zahlen über das Jahr hinweg mehr Lohnsteuer, als sie müssten, weil die Steuerklas­se nicht mehr passt. Haben Ehe- oder eingetrage­ne Lebenspart­ner etwa dieses Jahr eine Gehaltserh­öhung bekommen oder die Arbeitszei­t reduziert, wird es Zeit für eine Optimierun­g der Lohnsteuer­klassen.

Ein Wechsel ist bis zum 30. November beim Finanzamt möglich und gilt rückwirken­d für das ganze Jahr 2017. Bei unterschie­dlich hohem

So lassen sich Steuerklas­sen am besten optimieren

Einkommen kann sich der Umstieg auf die Kombinatio­n III und V auszahlen. Damit werden Verheirate­te und Verpartner­te „flüssiger“. Monatlich landen bestenfall­s sofort einige hundert Euro mehr netto auf dem Konto. Sind beider Löhne etwa gleich hoch, bringt der Steuerklas­senmix IV/IV den geringsten laufenden Lohnsteuer­abzug. Mit IV/IV plus Faktor erspart sich das Paar die Steuernach­zahlung. Wird der Wechselter­min verpasst, wirkt sich eine mögliche Ersparnis erst mit Verzögerun­g bei der Steuererkl­ärung aus. Ein Wechsel kann auch viel Geld wert sein, wenn ein Partner 2018 voraussich­tlich arbeitslos wird oder Nachwuchs in Planung ist. Die staatliche­n Leistungen fallen dann höher aus.

Freibeträg­e holen Viele Arbeitnehm­er mit regelmäßig­en finanziell­en Belastunge­n können sich über Freibeträg­e auf der elektronis­chen Lohnsteuer­karte mehr finanziell­en Spielraum sichern. Zum Beispiel dann, wenn es um die Fahrten zum Arbeitspla­tz oder die Fortbildun­g geht. Das kann monatlich einige hundert Euro mehr netto bringen.

 ?? Foto: Bernd Wüstneck, dpa ?? Die Zeit bis zum Jahresende können Bürger nützen, um noch einige hundert Euro an Steuern zu sparen. Das ist gar nicht so schwer. Unsere Expertin Berrit Gräber erklärt, wie das funktionie­rt. Was dabei interessan­t ist: Oft muss man bis Jahresende noch...
Foto: Bernd Wüstneck, dpa Die Zeit bis zum Jahresende können Bürger nützen, um noch einige hundert Euro an Steuern zu sparen. Das ist gar nicht so schwer. Unsere Expertin Berrit Gräber erklärt, wie das funktionie­rt. Was dabei interessan­t ist: Oft muss man bis Jahresende noch...

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