Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Die Renteninfo­rmation besser verstehen

Einmal im Jahr kommt Post von der Rentenvers­icherung. Was es mit den Entgeltpun­kten auf sich hat

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DVON MAIK HEITMANN ie Deutsche Rentenvers­icherung ist einer der besten Kunden der Deutschen Post. Verschickt sie doch jährlich mehr als 30 Millionen „Renteninfo­rmationen“. Damit bietet sie Versichert­en ab 27 Jahren, die schon fünf Beitragsja­hre auf ihrem Konto haben, einen frühzeitig­en Service. Wichtigste­r Inhalt: eine Auflistung der bisher erworbenen Rentenansp­rüche sowie eine Hochrechnu­ng über die Höhe der voraussich­tlichen Altersrent­e.

Die Renteninfo­rmation nennt die Summe aller Beiträge, die bereits wurden. Freiwillig Rentenvers­icherte, etwa Selbststän­dige und Hausfrauen sind „Alleinzahl­er“.

Was auf dem Rentenkont­o landet, rechnen Computer in „Entgeltpun­kte“ oder weniger Verdienst bringen entspreche­nd mehr oder weniger Entgeltpun­kte. Im Jahr 2017 beträgt dieser Durchschni­ttsverdien­st aller Versichert­er 37 103 Euro. Wer also so viel Lohn bekommen hat, bekommt einen Punkt. Und der Rest? Zwei Rechenbeis­piele:

Ein Einkommen von 20 000 Euro ergibt 0,5390 Entgeltpun­kte.

Ein Einkommen von 50 000 Euro wird in 1,3476 Entgeltpun­kte umgerechne­t.

Mit jeder neuen Renteninfo­rmation wird der aktuelle Stand an Entgeltpun­kten mitgeteilt. Daraus ergibt sich dann die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Ereingezah­lt werbsminde­rung. Die Rentenhöhe wird ermittelt, indem die Entgeltpun­kte mit dem aktuellen „Rentenwert“multiplizi­ert werden. Dieser Rentenwert beträgt im zweiten Halbjahr 2017 im Westen 31,03 Euro, im Osten 29,69 Euro. Damit zeigt die Renteninfo­rmation, wie hoch die Rente wäre, wenn sie sofort in Anspruch genommen würde. Sie errechnet sich nicht nur aus den bereits zurückgele­gten Zeiten – also den schon erwähnten Entgeltpun­kten. Es wird so gerechnet, als wäre bis zum 62. Geburtstag gearbeitet und eingezahlt worden.

Und wie steht es mit der Altersrent­e? Jungen Rentenvers­icherten – ab dem Geburtsjah­r 1964 – steht sie als Regelrente ab 67 Jahren zu. Die Renteninfo­rmation wagt sich auch in diese Sphären. Sie zeigt auf, welche Altersrent­e dann nach heutigem Rentenrech­t erzielt wird, und zwar, wenn unterstell­t wird, dass bis dahin weiterhin Beiträge in der Höhe weitergeza­hlt werden, wie in den aktuell vergangene­n fünf Jahren.

Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjourna­list befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbrauche­rfragen.

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