Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Diese Botschaft kommt bei den Rasern an

- VON JÖRG HEINZLE joeh@augsburger allgemeine.de

Es ist eine deutliche Botschaft, die in der Szene ankommen wird: Polizei und Staatsanwa­ltschaft beschlagna­hmen die Fahrzeuge dreier Raser, die sich auf der B 17 ein illegales Autorennen geliefert haben. Die Beamten kannten die neue Rechtslage, die es seit Ende September erlaubt, die Fahrzeuge solcher rücksichts­loser Renn-teilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen. Und sie setzen sie konsequent um. Das ist kein Akt der Willkür, sondern Gesetz. Vor Gericht können Autofahrer, die sich ein Rennen liefern, neuerdings auch zu Haftstrafe verurteilt werden. Und es kann die Einziehung der Fahrzeuge angeordnet werden. Das schmerzt viel mehr als eine Geldbuße von ein paar Hundert Euro und ein mögliches kurzes Fahrverbot, mit dem es bisher oft getan war.

Bei der Einziehung der Autos müssen die Gerichte die Verhältnis­mäßigkeit beachten. Das bedeutet: Nicht bei jedem Rennen wird man einem Beteiligte­n hinterher auch das Auto wegnehmen. Aber es ist auch schon schmerzhaf­t, einige Monate darauf verzichten zu müssen. Verbunden mit der Ungewisshe­it, ob man es je zurückbeko­mmt. Längst nicht jeder, der gerne an seinem Auto schraubt und bastelt, ist ein Raser. Doch wer andere nur wegen des eigenen Nervenkitz­els in Gefahr bringt, sollte die Härte des Gesetzes spüren. Das ist auch im Interesse all jener Autofans, die sich an die Regeln halten.

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