Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Ist ein Quadrat eine Marke?
Urteil Die Schokoladen-firma Ritter Sport und der Traubenzucker-hersteller Dextro Energy finden: ja. Und ließen sich die Form patentieren. Ob sie im Recht sind, entschied nun ein Gericht
Karlsruhe „Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjacketttasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel“, sagte 1932 Clara Ritter, die mit ihrem Mann Ritter Sport gründete. Es war der unternehmenseigenen Geschichtsschreibung zufolge die Geburtsstunde des Schokoladenquadrats. 85 Jahre später spielt die Idee wieder eine Rolle – in einem Markenstreit, über den nun der Bundesgerichtshof verhandelte.
In den 1960er Jahren strich der Schokoladenhersteller sein Sortiment zusammen. Übrig blieb das Quadrat, dessen Verpackung sich das Unternehmen als dreidimensionale Marke schützen ließ. Das bedeutet, dass niemand anders Schokolade in dieser Form verpackt anbieten darf. Die Konkurrenz ging dagegen nun juristisch vor. „Unternehmen versuchen, sich bestmöglich davor zu schützen, dass die Konkurrenz ihr Produkt nachmachen kann“, sagt Alexander Dröge vom Markenverband. Alles, woran sich der Verbraucher gewöhnt habe, werde mit Kräften verteidigt.
Allerdings ist eine Eintragung nach dem Markengesetz nur möglich, wenn die Form geeignet ist, die Produkte eines Unternehmens von denjenigen der Konkurrenz zu unterscheiden. Nicht geschützt werden können Formen, die durch die „Art der Ware“bedingt sind oder die nötig sind, um eine „technische Wirkung“zu erreichen.
Genau hieran scheiterte aus Sicht der Bundespatentrichter der Markenschutz für die Ritter-sport-verpackung. Die Form werde durch die Art der Ware „Tafelschokolade“bestimmt und könne nicht als Marke eingetragen werden. Zur Begründung hielten sie es mit Clara Ritter. Ein Quadrat passe besser in eine Jackentasche als eine längliche Tafel. Die Verpackung ist quadra-