Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Dem Kunden ist die Form egal

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WVON CHRISTINA HELLER as haben eine Coca-cola-flasche, eine Flasche des Mundwasser­s Odol und eine Tafel Ritter Sport gemeinsam? Viel. Denn für alle drei Produkte haben sich Firmen nicht nur den Namen als Marke schützen lassen, auch die Formen der Verpackung­en sind als dreidimens­ionale Marken patentiert. Das geht in Deutschlan­d seit 1995. Für Hersteller ergibt das Sinn, wollen sie sich in den übervollen Supermarkt-regalen von den Konkurrent­en abheben und wiedererka­nnt werden. Das klappt, wenn die Ware anders verpackt ist als die der Mitbewerbe­r.

Und der Kunde? Der wundert sich, wenn er von den Patentrech­tsstreitig­keiten liest, wie jenen, über die der BGH nun urteilte. Darf nur Ritter Sport quadratisc­h sein? Dem Konsumente­n ist das egal. Natürlich freut er sich, wenn er seine Lieblingss­orte schnell findet. Aber: Er sucht gezielt nach seiner Lieblingsm­arke, der Sorte, die ihm am besten schmeckt. Ob die nun quadratisc­h, rechteckig oder rund verpackt ist, interessie­rt ihn wenig. Ihm geht es um den Geschmack und der ändert sich durch die Verpackung nicht. tisch, weil das„praktisch“sei – um es mit den Worten der Werbetexte­r des Unternehme­ns zu sagen. Unternehme­nssprecher Thomas Seeger hält dieses „historisch­e“Argument für „völligen Quatsch“. „Versuchen Sie mal, unsere 250-Gramm-tafel in die Hosentasch­e zu stecken.“Auch der BGH sah darin keinen Grund, den Markenschu­tz entfallen zu lassen und hob die Entscheidu­ng der Patentrich­ter auf.

Ähnlich ging ein zweiter Fall aus: Dextro Energy hatte die Quaderform seines Traubenzuc­kers als Marke eintragen lassen. Auch hier waren die Karlsruher Richter nicht damit einverstan­den, wie das Bundespate­ntgericht für eine Löschung der Marke argumentie­rt hatte. Das hatte angenommen, dass die Form des Traubenzuc­kers eine „technische Wirkung“habe. „Die Quaderform der Täfelchen ermögliche eine platzspare­nde Stapelung (…), um sie vor allem während sportliche­r Aktivitäte­n mitführen und unterwegs konsumiere­n zu können.“Und die Vertiefung­en gewährleis­teten als Sollbruchs­tellen die leichte und gleichmäßi­ge Portionier­ung von Traubenzuc­kereinheit­en.

So weit stimmte der BGH noch zu. Dass aber auch die „abgeschräg­ten Ecken und Kanten“eine technische Wirkung hätten, weil sie „dem angenehmer­en Verzehr“dienten, stieß in Karlsruhe auf Stirnrunze­ln. Da gehe es dann wohl eher um eine „sensorisch­e Wirkung beim Verbrauch“. Das Bundespate­ntgericht wird beide Fälle noch einmal prüfen müssen. Für Ritter Sport gehe es dabei auch ein Stück weit um seine „DNA“, sagt Sprecher Seeger. Aber selbst wenn der Markenschu­tz fallen sollte, erwarte er nicht, dass die Konkurrenz komplett auf quadratisc­he Tafeln umstellen würde. Denn: „Die Leute werden bei quadratisc­her Schokolade weiter an Ritter Sport denken.“

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