Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Täglich Haschisch für 15 Jährige

Justiz Ein 26-jähriger Mann muss für dreieinhal­b Jahre in den Knast. Er gab über Wochen hinweg Drogen an seine damals minderjähr­ige Freundin ab. Wie die problemati­sche Beziehung zwischen den beiden auffiel

- VON KLAUS UTZNI

Drogendeli­kte werden hart sanktionie­rt. Wer Rauschgift an Minderjähr­ige abgibt, bekommt die ganze Härte des Gesetzes zu spüren. Ein 26-jähriger Iraker muss für dreieinhal­b Jahre ins Gefängnis, weil er seine erst 15 Jahre alte Freundin im Sommer 2016 über Wochen hinweg täglich mit einem Gramm Haschisch und auch mit Ecstasy versorgte.

Im Zimmer des Flüchtling­s in der inzwischen aufgelöste­n Asylunterk­unft in der Calmbergst­raße kam es angeblich des Kifferrund­en Jugendlich­en.

Der Angeklagte (Verteidige­rin: Alexandra Gutmeyr) hatte das Mädchen, das aus schwierige­n Familienve­rhältnisse­n stammt, im Sommer auf dem Königsplat­z kennengele­rnt. Es kam zu einer Beziehung zwischen beiden. „Er hat gewusst, wie alt ich bin. Er hat mir täglich Haschisch gegeben, das wir gemeinsam auf seinem Zimmer geraucht haben“, sagte die Jugendlich­e jetzt im Prozess vor einem Schöffenge­richt Öfteren zu – auch mit ganzen anderen unter Vorsitz von Ulrike EbelScheuf­ele und belastete damit ihren Ex-freund. Er habe ihr sogar angeboten, sie in seine Drogengesc­häfte einzubinde­n. „Ich sollte beim

Kifferrund­en in der Asylunterk­unft

Dealen mitmachen.“Dies habe sie aber abgelehnt. Die problemati­sche Beziehung zwischen den beiden fiel auf, als das Mädchen täglich bekifft in dem Wohnheim aufwachte. Die Polizei wurde eingeschal­tet, der Iraker, der seit 2008 in Deutschlan­d lebt, inhaftiert.

Im Prozess blieb der Angeklagte weitgehend stumm. „Ich mache keine Angaben, weil sie mir sowieso nicht glauben“, sagte er zu der Vorsitzend­en Richterin. Auch die Frage, ob der Iraker nun drogenabhä­ngig sei und sich einer Therapie unterziehe­n wolle, blieb ungeklärt. In Gesprächen mit dem psychiatri­schen Gutachter Dr. Albrecht Stein hatte er völlig unterschie­dliche Versionen über seinen Rauschgift­kon- sum geäußert. So kam auch das Schöffenge­richt zu der Überzeugun­g, dass der Angeklagte nicht therapiebe­reit sei.

In dem Urteil des Schöffenge­richtes ist auch eine kurze, im November 2016 verhängte Haftstrafe wegen diverser Delikte mit einbezogen. Die Vorwürfe, er habe auch einer anderen, 17 Jahre alten Jugendlich­en, sowie einem Erwachsene­n Drogen verkauft, wurden eingestell­t – beide Zeugen fehlten, sodass diese Anklagepun­kte nicht aufgeklärt werden konnten.

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