Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Täglich Haschisch für 15 Jährige
Justiz Ein 26-jähriger Mann muss für dreieinhalb Jahre in den Knast. Er gab über Wochen hinweg Drogen an seine damals minderjährige Freundin ab. Wie die problematische Beziehung zwischen den beiden auffiel
Drogendelikte werden hart sanktioniert. Wer Rauschgift an Minderjährige abgibt, bekommt die ganze Härte des Gesetzes zu spüren. Ein 26-jähriger Iraker muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er seine erst 15 Jahre alte Freundin im Sommer 2016 über Wochen hinweg täglich mit einem Gramm Haschisch und auch mit Ecstasy versorgte.
Im Zimmer des Flüchtlings in der inzwischen aufgelösten Asylunterkunft in der Calmbergstraße kam es angeblich des Kifferrunden Jugendlichen.
Der Angeklagte (Verteidigerin: Alexandra Gutmeyr) hatte das Mädchen, das aus schwierigen Familienverhältnissen stammt, im Sommer auf dem Königsplatz kennengelernt. Es kam zu einer Beziehung zwischen beiden. „Er hat gewusst, wie alt ich bin. Er hat mir täglich Haschisch gegeben, das wir gemeinsam auf seinem Zimmer geraucht haben“, sagte die Jugendliche jetzt im Prozess vor einem Schöffengericht Öfteren zu – auch mit ganzen anderen unter Vorsitz von Ulrike EbelScheufele und belastete damit ihren Ex-freund. Er habe ihr sogar angeboten, sie in seine Drogengeschäfte einzubinden. „Ich sollte beim
Kifferrunden in der Asylunterkunft
Dealen mitmachen.“Dies habe sie aber abgelehnt. Die problematische Beziehung zwischen den beiden fiel auf, als das Mädchen täglich bekifft in dem Wohnheim aufwachte. Die Polizei wurde eingeschaltet, der Iraker, der seit 2008 in Deutschland lebt, inhaftiert.
Im Prozess blieb der Angeklagte weitgehend stumm. „Ich mache keine Angaben, weil sie mir sowieso nicht glauben“, sagte er zu der Vorsitzenden Richterin. Auch die Frage, ob der Iraker nun drogenabhängig sei und sich einer Therapie unterziehen wolle, blieb ungeklärt. In Gesprächen mit dem psychiatrischen Gutachter Dr. Albrecht Stein hatte er völlig unterschiedliche Versionen über seinen Rauschgiftkon- sum geäußert. So kam auch das Schöffengericht zu der Überzeugung, dass der Angeklagte nicht therapiebereit sei.
In dem Urteil des Schöffengerichtes ist auch eine kurze, im November 2016 verhängte Haftstrafe wegen diverser Delikte mit einbezogen. Die Vorwürfe, er habe auch einer anderen, 17 Jahre alten Jugendlichen, sowie einem Erwachsenen Drogen verkauft, wurden eingestellt – beide Zeugen fehlten, sodass diese Anklagepunkte nicht aufgeklärt werden konnten.