Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Polizisten sollen Asylbewerber drangsaliert haben
Prozess Warum sich zwei Beamte aus Baden-württemberg in Augsburg vor Gericht verantworten müssen
Es ist nicht so ungewöhnlich, dass die Augsburger Polizei zum Königsplatz gerufen wird. Die Zahl der Straftaten dort ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Als die Beamten im vergangenen Jahr am Abend des 21. September zu dem Platz ausrückten, dürften sie dennoch einigermaßen überrascht gewesen sein. Denn die Männer, die dort wohl für Ärger sorgten, waren Berufskollegen von ihnen: Polizisten von einem Revier in BadenWürttemberg, die an einem freien Tag privat einen Ausflug nach Augsburg unternommen hatten.
Wobei Ärger vielleicht ein zu harmloses Wort ist. Zwei der Polizeibeamten mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht ver- antworten, weil sie einen Asylbewerber aus dem Senegal drangsaliert haben sollen. Die Anklage lautet auf Beleidigung, versuchte gefährliche Körperverletzung und vorsätzliche Körperverletzung. Vorwürfe, die nicht ganz ohne sind. Für Beamte schon gar nicht, denn ihnen drohen weitere Konsequenzen, sollten sie strafrechtlich belangt werden: Wer etwa zu zwölf Monaten Haft oder mehr verurteilt wird, verliert seinen Beamtenstatus, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht.
Laut Anklage saß die Gruppe gegen 22 Uhr in der Mcdonald’s-filiale am Königsplatz, als einer der Polizisten, ein 42-Jähriger, einen anderen Gast grundlos anrempelte, eben jenen Asylbewerber aus dem Senegal. Der Polizist soll dem Mann einen Burger an die Schläfe gedrückt und ihn aufgefordert haben, die Filiale zu verlassen. „Black man, go home“, rief der 42-Jährige demnach. Als der Mann davonging, soll der Angeklagte ihm gefolgt sein und mit einem Essenstablett in Richtung seines Kopfes geschlagen haben, ohne ihn zu treffen. Ein weiterer Polizist aus der Gruppe sei dem Geschädigten zu Hilfe gekommen, der Angeklagte habe aber weiter in Richtung des Asylbewerbers geschlagen und getreten. Als der Mann weglaufen wollte, soll der Angeklagte ihn verfolgt und versucht haben, ihn zu treten. Der Geschädigte wurde nicht getroffen. Laut Anklage wurde der Polizist teils unterstützt vom zweiten Angeklagten, einem 40-Jährigen, der den Asylbewerber auch beleidigt haben soll.
War es so? Der 42-jährige Angeklagte räumte die Vorwürfe gegen ihn weitgehend ein. Einmal im Jahr mache man so einen Ausflug, sagte er. Es sei ein „feucht-fröhlicher“Tag gewesen. In einer Brauerei begann die Tour, führte durch mehrere Kneipen und endete bei Mcdonald’s. Er sei betrunken und von einer Nachtschicht vom Vortag äußerst müde gewesen, aber er sei mit dem Mann in Streit geraten, das wisse er noch. Es sei wohl um einen Sitzplatz gegangen. An vieles könne er sich nicht mehr erinnern, aber wenn der Geschädigte es so ausgesagt habe, stimme es wohl. Probleme mit der Hautfarbe des Asylbewerbers, sagte der Angeklagte auf Nachfrage von Richterin Kerstin Wagner, habe er nicht. Der Polizist sprach von einer „Entgleisung“.
Der 42-Jährige hatte sich zwischenzeitlich bei dem Mann entschuldigt und eine Ausgleichszahlung von 250 Euro angeboten, die nach dem Wunsch des Geschädigten an einen Unterstützerkreis für Asylbewerber in Augsburg geflossen ist. Der zweite Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er habe nur von dem Vorfall vor der Tür mitbekommen und schlichten wollen, sagte er. Möglich, dass das auf Außenstehende anders gewirkt habe.
Bis der Fall abgeschlossen ist, wird es noch eine Weile dauern. Der wichtigste Zeuge, der Asylbewerber aus dem Senegal, erschien nicht. Richterin Wagner verhängte ein Ordnungsgeld und setzte die Verhandlung aus. Der Prozess wird also komplett neu gestartet – und das wohl nicht mehr in diesem Jahr.