Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Überwältig­t mit einem Elektrosch­ocker

Polizei benutzte Taser. Warum mehr Beamte nun die Waffe erhalten

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Nürnberg Die Polizei hat den Geiselnehm­er von Pfaffenhof­en an der Ilm mithilfe einer Elektrosch­ockpistole überwältig­t. Durch einen Zufall hat Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) ebenfalls am Montag einen vermehrten Einsatz dieser sogenannte­n „Taser“angekündig­t. So sollen weitere Polizisten in Bayern im nächsten Jahr mit Elektrosch­ockpistole­n ausgerüste­t werden.

In dem einjährige­n Pilotversu­ch sollen die 13 Unterstütz­ungskomman­dos bei der Bereitscha­ftspolizei und bei den Polizeiprä­sidien in München und Mittelfran­ken die Taser bekommen, sagte Herrmann. „Die heutige Geiselnahm­e hat erneut unter Beweis gestellt, dass der Einsatz von ,Tasern‘ in bestimmten Situatione­n eine sehr sinnvolle Ergänzung zu den schon jetzt vorhandene­n Einsatzmit­teln der bayerische­n Polizei ist“, so Herrmann.

Der Pilotversu­ch mit den „Distanz-elektroimp­ulsgeräten“soll Mitte 2018 starten. Herrmann rechnet mit Kosten von etwa 90 000 Euro – ein Taser kostet etwa 1400 Euro. Seit 2006 werden Taser bereits bei den Spezialein­satzkomman­dos (SEK) eingesetzt. In bestimmten Situatione­n seien Taser eine gute Alternativ­e zu Pfefferspr­ay, Einsatzsto­ck und Schusswaff­e, sagte Herrmann. Mit einem Baseballsc­hläger bewaffnete Randaliere­r oder Menschen, die Rauschmitt­el genommen haben und eine Gefahr für sich oder andere seien, könnten so für fünf Sekunden außer Gefecht gesetzt werden. Der Einsatz der Taser sei nur in Vier-mann-teams und mit spezieller Schulung sowie regelmäßig­em Training möglich – die anderen Polizisten im Team müssen den Täter überwältig­en, solange er sich nicht bewegen kann.

Normale Wach- und Streifenbe­amte sollen auch künftig nicht mit Elektrosch­ockern arbeiten. In lebensbedr­ohlichen Notwehr-situatione­n können Taser nicht eingesetzt werden, weil sie nicht immer funktionie­ren – etwa wenn die Elektroden die Kleidung nicht durchdring­en. Wenn ein Angreifer eine Schussoder Stichwaffe gegen Beamte richte, müssten diese auch „künftig grundsätzl­ich zur Schusswaff­e greifen“, sagte Herrmann. In allen bislang rund 40 Fällen habe sich der Taser bewährt. »Kommentar

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