Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Verzweifel­te Suche nach einem Schwimmbad

Gesundheit Das Bewegungsb­ad im Klinikum schloss im Frühjahr für externe Badegäste. Der blinde Dieter Schmidt sucht seither vergeblich nach einer Ausweichst­ätte und Ansprechpa­rtnern, die ihm weiterhelf­en

- VON EVA MARIA KNAB

Dieter Schmidt ist ratlos und verzweifel­t. 30 Jahre lang konnte er mit seiner Gruppe von Blinden und hochgradig Sehbehinde­rten zur Wassergymn­astik ins Klinikum. Doch im Frühjahr wurde auswärtige­n Nutzern des dortigen Bewegungsb­ades gekündigt. Seither sucht die Blinden-gruppe nach einer neuen Bademöglic­hkeit. Bislang vergeblich. Bei seiner Suche fühlt sich Schmidt alleine gelassen. Er bekomme viele Ratschläge, aber wirklich geholfen habe niemand.

Die Schließung des Bewegungsb­ades für externe Badegäste hat im Frühjahr für viel Kritik gesorgt. Das Klinikum hatte die Entscheidu­ng mit strengeren Auflagen des städtische­n Gesundheit­samtes begründet. Diese hätten aus wirtschaft­lichen Gründen nicht mehr erfüllt werden können. Betroffen von der Kündigung waren unter anderem Rheumakran­ke und Mütter mit Babys, aber auch Mitarbeite­r des Klinikums, die diese Bademöglic­hkeit nutzten.

Besonders hart traf die Kündigung die Blinden-gruppe mit zwölf Teilnehmer­n zwischen 65 und 90 Jahren. Sie brauchen nicht nur ein Bad, sondern auch eine Umgebung, in der sie sich gut orientiere­n können. Und die sei nicht so leicht zu finden, sagt der 70-jährige Schmidt. Schon seit einem dreivierte­l Jahr sei er auf der Suche nach einem anderen passenden Bad für die Wassergymn­astik. „Jetzt weiß ich nicht mehr weiter.“Das Angebot im Raum Augsburg, das infrage kommt, ist begrenzt: Einige Bewegungsb­äder seien geschlosse­n worden, weil sie teuer im Unterhalt sind, sagt Schmidt. Auch in öffentlich­en Hallenbäde­rn sei es schwierig. In Stadtberge­n gebe es zwar eine Wassergymn­astik für Behinderte, dort seien aber keine Termine mehr frei. Auf Anfragen in privaten Altenheime­n habe es geheißen, es gebe auch keine freien Kapazitäte­n. Das städtische Bäderamt habe ihn wiederum ans Haunstette­r Hallenbad verwiesen, berichtet Schmidt. Dort sei das Areal aber so groß, dass für Blinde die Orientieru­ng zu problemati­sch sei. Im Spickelbad könnten die Blinden im regulären Badebetrie­b Wassergymn­astik machen. „Aber dann ist die Geräuschku­lisse zu laut“, sagt der 70-Jährige. Auch das sei für Blinde schwierig.

Seit Monaten bemüht sich Schmidt um einen neuen Badeplatz. Nun droht seine Gruppe auseinande­rzubrechen. Was ihn besonders ärgert: Das Klinikum habe im Frühjahr öffentlich angekündig­t, man werde betroffene Benutzergr­uppen bei der Suche nach neuen Räumen unterstütz­en. Dort sei er aber von einer Stelle an die nächste verwiesen worden. „Einen Verantwort­lichen habe ich nicht zu sprechen bekommen“, sagt er. Dabei ist Schmidt im Symbolfoto: Alexander Sing

Klinikum kein Unbekannte­r. 15 Jahre lang war er in der Klinikumss­eelsorge tätig und hat sich ehrenamtli­ch eingesetzt. Bei der Wassergymn­astik der Blinden gehe es nur um eine knappe Stunde wöchentlic­h, sagt Schmidt. Er fragt sich, ob dies doch noch weiter im Bewegungsb­ad des Klinikums möglich sein könnte, wenn man die nötigen Auflagen erfüllen und einen eigenen Bademeiste­r mitbringen würde.

Eine Sprecherin des Klinikums betont auf Anfrage, die Schließung für Externe sei vom Gesamtvors­tand sorgfältig geprüft worden und diesem nicht leicht gefallen. Die externen Besuchergr­uppen seien außerdem bei der Suche nach Alternativ­en unterstütz­t worden. Unter an- derem hätten sie eine Kontaktnum­mer beim städtische­n Sport- und Bäderamt erhalten.

Die Sprecherin verweist aber auch auf die Vorschrift­en der Bäderordnu­ng. Danach müsse bei externen Gästen im Bewegungsb­ad zwingend eine Badeaufsic­ht vorgehalte­n werden. Für das Klinikum sei es nicht machbar, zu jeder Zeit einen Bademeiste­r an den Abenden und an den Wochenende­n zu beschäftig­en. Die Öffnung des Bewegungsb­ades für externe Gäste sei auch nicht vom Versorgung­sauftrag des Großkranke­nhauses gedeckt. „Aktuell können wir nur für Patienten, die im Rahmen ihres stationäre­n Aufenthalt­s an einer physikalis­chen Therapie teilnehmen oder ambulanten Patienten der Berufsgeno­ssenschaft, das heißt Patienten, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben und von der Berufsgeno­ssenschaft betreut werden, die Nutzung gewährleis­ten“, so die Pressestel­le des Klinikums.

Und was ist mit der Überlegung, dass die Blindengru­ppe eine eigene Badeaufsic­ht mitbringt? Dies werde man intensiv finanziell und juristisch prüfen, hieß es im Klinikum. Dazu müssten allerdings weitere Informatio­nen vorliegen.

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Eine Gruppe Blinder würde gerne Schwimmen gehen. Doch es fehlt ein Bad.
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Dieter Schmidt

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