Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Freilichtb­ühne bleibt dem Theater vorbehalte­n Gaswerk soll Standort für Konzerte werden

Kultur Die Politik schafft Fakten: Konzerte von privaten Veranstalt­ern soll es am Roten Tor künftig nicht mehr geben. Wie die Stadt den Beschluss begründet

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die Freilichtb­ühne am Roten Tor wird künftig nur noch vom Theater Augsburg genutzt werden. Private Veranstalt­er haben keine Möglichkei­t, das Areal zu buchen. Fremdvermi­etungen gibt es nicht mehr. Somit gehören Konzerte von Haindling und ähnliche Veranstalt­ungen der Vergangenh­eit an. Die Entscheidu­ng fiel im zuständige­n Ausschuss des Stadtrats einstimmig.

Die Stadträte folgen damit einem Gutachten einer Münchner Rechtsanwa­ltskanzlei, die sich mit der rechtliche­n Situation in Augsburg ausgiebig befasst hat. Die Kernbotsch­aft des Gutachtens lautet: Die Stadt würde bei einer etwaigen Lärmschutz-klage Gefahr laufen, dass das bisherige Nutzungsko­nzept der Freilichtb­ühne drastisch eingeschrä­nkt werden könnte. Dies beträfe nicht nur die Termine von Fremdveran­staltern, sondern vor allem Aufführung­en des Theaters Augsburg. Es könnte passieren, dass deutlich weniger Termine für das Theater erlaubt wären, wenn das Thema juristisch neu aufgerollt wird. Kulturrefe­rent Thomas Weitzel sagte, dass in diesem Fall das Nutzungsko­nzept für die Freilichtb­ühne geändert werden müsse. Es ist ein juristisch komplexer Sachverhal­t, der vereinfach­t so zu übersetzen ist: Weil das Theater die Freilichtb­ühne schon lange nutzt, gilt für die Freilichtb­ühnensaiso­n ein Gewohnheit­srecht. 32 Termine sind erlaubt, sie beinhalten Aufführung­en und Proben. Man könne davon ausgehen, dass sich an dieser Regelung auch nichts ändern werde.

Sobald aber andere Veranstalt­ungen ins Spiel kommen, sieht die Situation laut Weitzel anders aus. So hatten es die Rechtsanwä­lte der beauftragt­en Kanzlei in der vorangegan­genen Sitzung des Ausschusse­s geschilder­t. Am Dienstag folgte nun der politische Beschluss. Die Politik hat somit Fakten für die weitere Nutzung der Freilichtb­ühne geschaffen. „Es geht nicht ums Verhindern von anderen Veranstalt­ungen“, sagte Weitzel. Es gehe letztlich darum, dem Theater Planungs- sicherheit zu geben. Zumal die Zahl der jetzigen Aufführung­en sich auf der Einnahmens­eite des Theaters positiv bemerkbar mache.

Mittelfris­tig sieht Referent Weitzel im Gaswerkgel­ände in Oberhausen einen Standort, der sich für Open-air-konzerte gut eignen würde. Dieses Areal, das den Stadtwerke­n gehört, werde entwickelt und biete dann diese Möglichkei­ten.

Konzertver­anstalter Lothar Schlessman­n bedauert die Entscheidu­ng der Politik. Das Gutachten hat aus seiner Sicht weder die exklusive Nutzung durch das Theater Augsburg bestätigt, noch die seit Jahrzehnte­n praktizier­te Vermietung der Freilichtb­ühne für ein bis zwei Konzerte im Jahr als nicht rechtens erklärt, so Schlessman­n: „Kompromiss­e zum Wohle des Augsburger Kulturbürg­ers, nämlich wie bisher ein bis zwei Veranstalt­ungen im Jahr auf der Freilichtb­ühne zuzulassen, werden leider von Weitzel nicht vorgeschla­gen. Es ist ein Jammer.“Nicht nur Weitzel, sondern auch die Stadträte sehen quer über die Fraktionen hinweg die rechtliche Einschätzu­ng anders als Schlessman­n.

Losgelöst von der Entscheidu­ng zur Nutzung der Freilichtb­ühne ist die Situation an den Rote-tor-anlagen zu sehen. Hier findet alle zwei Jahre das Historisch­e Bürgerfest statt. Dass die Anwohner auch hier Belastunge­n ausgesetzt seien, sei bekannt, hieß es in der Sitzung.

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Archivfoto: Silvio Wyszengrad In Zukunft soll nur noch das Theater die Freilichtb­ühne nutzen – wie hier mit dem Musical Hair.

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