Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Freilichtbühne bleibt dem Theater vorbehalten Gaswerk soll Standort für Konzerte werden
Kultur Die Politik schafft Fakten: Konzerte von privaten Veranstaltern soll es am Roten Tor künftig nicht mehr geben. Wie die Stadt den Beschluss begründet
Die Freilichtbühne am Roten Tor wird künftig nur noch vom Theater Augsburg genutzt werden. Private Veranstalter haben keine Möglichkeit, das Areal zu buchen. Fremdvermietungen gibt es nicht mehr. Somit gehören Konzerte von Haindling und ähnliche Veranstaltungen der Vergangenheit an. Die Entscheidung fiel im zuständigen Ausschuss des Stadtrats einstimmig.
Die Stadträte folgen damit einem Gutachten einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei, die sich mit der rechtlichen Situation in Augsburg ausgiebig befasst hat. Die Kernbotschaft des Gutachtens lautet: Die Stadt würde bei einer etwaigen Lärmschutz-klage Gefahr laufen, dass das bisherige Nutzungskonzept der Freilichtbühne drastisch eingeschränkt werden könnte. Dies beträfe nicht nur die Termine von Fremdveranstaltern, sondern vor allem Aufführungen des Theaters Augsburg. Es könnte passieren, dass deutlich weniger Termine für das Theater erlaubt wären, wenn das Thema juristisch neu aufgerollt wird. Kulturreferent Thomas Weitzel sagte, dass in diesem Fall das Nutzungskonzept für die Freilichtbühne geändert werden müsse. Es ist ein juristisch komplexer Sachverhalt, der vereinfacht so zu übersetzen ist: Weil das Theater die Freilichtbühne schon lange nutzt, gilt für die Freilichtbühnensaison ein Gewohnheitsrecht. 32 Termine sind erlaubt, sie beinhalten Aufführungen und Proben. Man könne davon ausgehen, dass sich an dieser Regelung auch nichts ändern werde.
Sobald aber andere Veranstaltungen ins Spiel kommen, sieht die Situation laut Weitzel anders aus. So hatten es die Rechtsanwälte der beauftragten Kanzlei in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses geschildert. Am Dienstag folgte nun der politische Beschluss. Die Politik hat somit Fakten für die weitere Nutzung der Freilichtbühne geschaffen. „Es geht nicht ums Verhindern von anderen Veranstaltungen“, sagte Weitzel. Es gehe letztlich darum, dem Theater Planungs- sicherheit zu geben. Zumal die Zahl der jetzigen Aufführungen sich auf der Einnahmenseite des Theaters positiv bemerkbar mache.
Mittelfristig sieht Referent Weitzel im Gaswerkgelände in Oberhausen einen Standort, der sich für Open-air-konzerte gut eignen würde. Dieses Areal, das den Stadtwerken gehört, werde entwickelt und biete dann diese Möglichkeiten.
Konzertveranstalter Lothar Schlessmann bedauert die Entscheidung der Politik. Das Gutachten hat aus seiner Sicht weder die exklusive Nutzung durch das Theater Augsburg bestätigt, noch die seit Jahrzehnten praktizierte Vermietung der Freilichtbühne für ein bis zwei Konzerte im Jahr als nicht rechtens erklärt, so Schlessmann: „Kompromisse zum Wohle des Augsburger Kulturbürgers, nämlich wie bisher ein bis zwei Veranstaltungen im Jahr auf der Freilichtbühne zuzulassen, werden leider von Weitzel nicht vorgeschlagen. Es ist ein Jammer.“Nicht nur Weitzel, sondern auch die Stadträte sehen quer über die Fraktionen hinweg die rechtliche Einschätzung anders als Schlessmann.
Losgelöst von der Entscheidung zur Nutzung der Freilichtbühne ist die Situation an den Rote-tor-anlagen zu sehen. Hier findet alle zwei Jahre das Historische Bürgerfest statt. Dass die Anwohner auch hier Belastungen ausgesetzt seien, sei bekannt, hieß es in der Sitzung.