Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Wenn die Eltern nicht für die Kita zahlen
Soziales Der Stadt Augsburg fehlen in diesem Jahr bereits 266 000 Euro in der Kasse. Was passiert in solchen Fällen?
Rund 2800 Kinder werden in Augsburg in den städtischen Kindertagesstätten betreut. Doch nicht alle Eltern haben offenbar das Geld, diese Kinderbetreuung zu bezahlen. „Die Zahlungsrückstände nur für die im Haushaltsjahr 2017 bis einschließlich 30. September fälligen Gebühren belaufen sich auf rund 266000 Euro. Dies entspricht einer Ausfallquote von rund 6,3 Prozent“, sagt Bernd Karl vom Bildungsreferat. Mit diesem Problem ist die Stadt nicht alleine. In den bayerischen Großstädten bleiben jedes Jahr Bescheide in Millionenhöhe unbezahlt. In München gingen 2015 und 2016 Gebühren in der Höhe von rund drei Millionen Euro nicht auf dem Konto ein. Das macht eine Ausfallquote von vier Prozent aus, in Würzburg sind es zehn Prozent.
In Augsburg läuft das Mahn- und Vollstreckungsverfahren über die Stadtkasse. Bis zum 1. September in diesem Jahr wurden dort 189 Eltern angemahnt, Kita-gebühren zu überweisen. „Die Zahl kann allerdings nur ein sehr unvollständiges Bild wiedergeben, da unseres Wissens nach jeder Gebührenrückstand nur einmal gemahnt wird und dann bereits in die Vollstreckung geht“, betont Karl. Dass die Münchner Ausfallquote vergleichsweise niedriger liegt als die in Augsburg und Würzburg, liegt an der Gebührensatzung. In der Landeshauptstadt sind die Kita-gebühren einkommensabhängig gestaffelt. So zahlen Eltern mit einem geringeren Einkommen auch einen geringeren Betrag oder sind von den Gebühren befreit. In Augsburg ist das anders.
Karl: „Die Gebührenstruktur in den städtischen Kitas ist nicht einkommensabhängig gestaltet.“Sozial schwache Familien hätten jedoch die Möglichkeit, die Kostenübernahme der Kita-gebühren beim Jugendoder Sozialamt zu beantragen. In Augsburg und München räumt die Gebührensatzung auch ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschließen, wenn ihre Eltern nicht bezahlen. Das passiere aber nur in Einzelfällen. „Aktuell wurden im Jahr 2017 fünf Ausschlüsse vorgenommen: Zwei Ausschlüsse erfolgten wegen Gebührenrückständen, zwei wegen ununterbrochenen unentschuldigten Fehlens und einer wegen der fehlenden partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Eltern beziehungsweise der Missachtung der allgemeinen Grundsätze der Einrichtung“, so Karl. Er betont, dass aber Ausschlüsse aufgrund von Gebührenrückständen nur in Einzelfällen vollzogen werden.
Vielmehr werde in der Stadt versucht, eine Lösung zu finden. „Einkommensschwache Schuldner verweisen wir auf die Möglichkeit der Gebührenübernahme und unterstützen sie auch bei der Antragstellung.“Man wolle keine Kinder vor die Tür setzen, sagt Karl. Denn meistens handele es sich auch um die Kinder, die eigentlich am dringendsten den Besuch einer Kita bräuchten, sagt Karl vom Bildungsreferat. »Kommentar