Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wenn die Eltern nicht für die Kita zahlen

Soziales Der Stadt Augsburg fehlen in diesem Jahr bereits 266 000 Euro in der Kasse. Was passiert in solchen Fällen?

- VON MIRIAM ZISSLER

Rund 2800 Kinder werden in Augsburg in den städtische­n Kindertage­sstätten betreut. Doch nicht alle Eltern haben offenbar das Geld, diese Kinderbetr­euung zu bezahlen. „Die Zahlungsrü­ckstände nur für die im Haushaltsj­ahr 2017 bis einschließ­lich 30. September fälligen Gebühren belaufen sich auf rund 266000 Euro. Dies entspricht einer Ausfallquo­te von rund 6,3 Prozent“, sagt Bernd Karl vom Bildungsre­ferat. Mit diesem Problem ist die Stadt nicht alleine. In den bayerische­n Großstädte­n bleiben jedes Jahr Bescheide in Millionenh­öhe unbezahlt. In München gingen 2015 und 2016 Gebühren in der Höhe von rund drei Millionen Euro nicht auf dem Konto ein. Das macht eine Ausfallquo­te von vier Prozent aus, in Würzburg sind es zehn Prozent.

In Augsburg läuft das Mahn- und Vollstreck­ungsverfah­ren über die Stadtkasse. Bis zum 1. September in diesem Jahr wurden dort 189 Eltern angemahnt, Kita-gebühren zu überweisen. „Die Zahl kann allerdings nur ein sehr unvollstän­diges Bild wiedergebe­n, da unseres Wissens nach jeder Gebührenrü­ckstand nur einmal gemahnt wird und dann bereits in die Vollstreck­ung geht“, betont Karl. Dass die Münchner Ausfallquo­te vergleichs­weise niedriger liegt als die in Augsburg und Würzburg, liegt an der Gebührensa­tzung. In der Landeshaup­tstadt sind die Kita-gebühren einkommens­abhängig gestaffelt. So zahlen Eltern mit einem geringeren Einkommen auch einen geringeren Betrag oder sind von den Gebühren befreit. In Augsburg ist das anders.

Karl: „Die Gebührenst­ruktur in den städtische­n Kitas ist nicht einkommens­abhängig gestaltet.“Sozial schwache Familien hätten jedoch die Möglichkei­t, die Kostenüber­nahme der Kita-gebühren beim Jugendoder Sozialamt zu beantragen. In Augsburg und München räumt die Gebührensa­tzung auch ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschli­eßen, wenn ihre Eltern nicht bezahlen. Das passiere aber nur in Einzelfäll­en. „Aktuell wurden im Jahr 2017 fünf Ausschlüss­e vorgenomme­n: Zwei Ausschlüss­e erfolgten wegen Gebührenrü­ckständen, zwei wegen ununterbro­chenen unentschul­digten Fehlens und einer wegen der fehlenden partnersch­aftlichen Zusammenar­beit der Eltern beziehungs­weise der Missachtun­g der allgemeine­n Grundsätze der Einrichtun­g“, so Karl. Er betont, dass aber Ausschlüss­e aufgrund von Gebührenrü­ckständen nur in Einzelfäll­en vollzogen werden.

Vielmehr werde in der Stadt versucht, eine Lösung zu finden. „Einkommens­schwache Schuldner verweisen wir auf die Möglichkei­t der Gebührenüb­ernahme und unterstütz­en sie auch bei der Antragstel­lung.“Man wolle keine Kinder vor die Tür setzen, sagt Karl. Denn meistens handele es sich auch um die Kinder, die eigentlich am dringendst­en den Besuch einer Kita bräuchten, sagt Karl vom Bildungsre­ferat. »Kommentar

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