Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Erst fragen, dann fotografie­ren

Capito Benimmschu­le Wenn du Bilder von anderen Menschen machst, musst du einige Regeln beachten. Genaueres erklärt dir Susanne Erdmann

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In jedem Smartphone steckt heutzutage eine Kamera – das ist schon ganz schön praktisch. Denn du kannst ganz schnell und einfach Fotos schießen oder Videos drehen. Allerdings musst du dabei schon ein paar Regeln beachten, damit sich andere Menschen nicht gestört fühlen. Welche das sind, erklärt dir nun Benimm-expertin Susanne Erdmann zusammen mit den Rechtsexpe­rten unserer Zeitung.

Grundrecht Hast du schon einmal den Begriff „Recht am eigenen Bild“gehört? So wird ein Recht genannt, das jeder Bürger in Deutschlan­d hat. Das bedeutet: Er darf entscheide­n, was mit einem Bild von ihm geschieht. Ob das Foto oder Video von ihm zum Beispiel veröffentl­ich werden darf. Bei Kindern und Jugendlich­en unter 18 Jahre müssen auch die Eltern einwillige­n.

Erst fragen Stell dir mal vor, irgendjema­nd schießt einfach so ein Foto von dir, ohne dich zu fragen – wie fändest du das? Bestimmt nicht so toll. Und damit hast du auch recht. Denn ohne zu fragen Bilder von anderen Menschen zu schießen, gehört sich nicht. Sie gegen ihren Willen zu fotografie­ren ist ebenfalls nicht erlaubt. Daher ist es wichtig: Machst du von einem Menschen ein Foto, frag ihn vorher um Erlaubnis. Willst du aber zum Beispiel den Augsburger Rathauspla­tz fotografie­ren, musst du natürlich nicht jeden Passanten in deinem Kamerasuch­er fragen. Eine grobe Regel lautet: Steht eine Person im Mittelpunk­t eines Bildes, muss sie gefragt werden. Ist sie Beiwerk, darfst du abdrücken. Allerdings ist es manchmal ganz schön schwierig zu sagen, wann etwas Beiwerk ist und wann nicht. Mit dieser Frage befassen sich deshalb auch häufig Gerichte.

Veröffentl­ichen Viele Menschen zeigen ihre Bilder und Videos auf Internetpl­attformen wie Facebook und Instagram oder verschicke­n sie über Whatsapp. Solange sie nur Aufnahmen von sich selbst präsentier­en, ist das in der Regel kein Problem. Denn sie besitzen ja das Recht an ihrem Bild. Wenn aber darauf auch andere Menschen zu erkennen sind, ist das etwas schwierige­r. Ein Beispiel: Machst du ein Foto von dir und drei Freunden, darfst du das nur veröffentl­ichen, wenn auch deine Freunde und deren Eltern damit einverstan­den sein. Möchtest du aber beispielsw­eise das schöne Foto vom Augsburger Rathauspla­tz auf Facebook oder Instagram posten, musst du nicht jeden aufgenomme­nen Passanten um Erlaubnis bitten. Beim Veröffentl­ichen gilt dieselbe Regel wie auch beim Fotografie­ren: Sind Personen auf einem Bild nur Beiwerk, dann musst du nicht extra ihre Erlaubnis einholen.

Sich wehren Wenn dein „Recht am eigenen Bild“verletzt, dann kannst du dich dagegen wehren. Du kannst die Person zum Beispiel bitten, das Bild zu löschen. Wenn sie sich weigert, kannst du auch deine Eltern, deinen Lehrer oder die Polizei einschalte­n. Die Person kann dann von einem Gericht gezwungen werden, das Bild zu löschen.

Vorsicht Wenn du Fotos von dir selbst machst oder machen lässt, überlege genau, ob du diese wirklich mit anderen teilen willst. Und noch wichtiger: Überlege genau, ob dir diese Fotos nicht irgendwann peinlich sein könnten. Sobald du die Bilder nämlich im Internet verbreitet hast, hast du keine Kontrolle mehr, wer die Fotos alles sieht. Und du weißt dann auch nicht, was die anderen Personen damit machen. Ob sie die Fotos zum Beispiel an andere Menschen weiterleit­en. Übrigens: Fotos und Videos über Chats in Whatsapp-gruppen zu verbreiten, bedeutet auch, sie zu veröffentl­ichen.

Straftat Es ist auch verboten, ohne Erlaubnis peinliche Bilder von anderen Menschen zu machen jemand und zu verbreiten. Ebenfalls tabu: Bilder zu verschicke­n, die andere schlimm finden und sich davon gestört fühlen. Das können zum Beispiel Gewaltaufn­ahmen oder Bilder von nackten Menschen sein. Solche Bilder zu verbreiten und andere damit zu belästigen, kann sogar eine Straftat sein. Das heißt: Wer so etwas macht, der kann ganz gewaltigen Ärger bekommen. Leider kommt es trotzdem häufig vor, dass unerlaubt Bilder oder peinliche Videos von Personen verbreitet werden. Du kannst dir sicher vorstellen, wie schlimm sich das für die Opfer anfühlt.

Übrigens Ärger kann es aber auch geben, wenn man nur einen Gegenstand fotografie­rt. Das haben ein paar Erwachsene in den vergangene­n Tagen gelernt. Sie bekamen eine Anzeige. Bei der Bundestags­wahl Ende September hatten sie nämlich ein Foto von ihrem ausgefüllt­en Wahlzettel gemacht und dieses Foto über das Internet anderen Menschen gezeigt. Das ist in Deutschlan­d aber verboten. Denn bei Wahlen gilt das Wahlgeheim­nis. Wer dagegen verstößt, dem droht sogar eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren.

Foto: Vio Dudau, dpa

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Foto: Ole Spata, dpa Wenn du ein Foto von anderen Personen machen und dieses veröffentl­ichen willst, musst du sie zuerst um Erlaubnis fragen.
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Susanne Erdmann

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