Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
570 Schüler wollen ihren Lehrer behalten
Streitfall Michael Golla ist an der Heinrich-von-buz-realschule wegen seines guten Unterrichts sehr beliebt. Doch im kommenden Jahr endet sein Arbeitsvertrag. Nun soll eine Unterschriftenaktion helfen
Lehrer Michael Golla wird von seinen Schülern an der Augsburger Heinrich-von-buz-realschule sehr geschätzt. Rund 570 Schüler beteiligen sich nun an einer Unterschriftensammlung, weil sie ihren Lieblingslehrer behalten wollen. Der Grund für die Aktion: Golla hat nur einen befristeten Arbeitsvertrag, der im September 2018 ausläuft. Dann muss er die Realschule verlassen. Und beruflich könnte es noch schlimmer für ihn kommen.
„Wir haben erfahren, dass der Vertrag von dem besten Lehrer, den wir je hatten, nicht verlängert wird. Das finden wir unendlich traurig.“So steht es in dem „Petitionsbrief“, den Schüler der 7d direkt an Kultusminister Ludwig Spaenle adressiert haben. Sie wünschen sich, dass Golla, der die Fächer Sport, Wirtschaft und Recht lehrt, weiter an der Realschule bleiben darf. Sein Unterricht sei besonders gut, sagen die Schüler. Der 38-jährige Pädagoge könne nicht nur schwierigen Stoff gut verständlich erklären. Er gestalte seine Stunden auch abwechslungsreich und humorvoll. Aus all diesen Gründen sei es wünschenswert, dass ihr Lieblingslehrer einen neuen Vertrag bekommt.
Danach sieht es aber nicht aus. Zwar arbeitet Golla schon seit 2011 als Realschullehrer – doch bislang immer nur als Aushilfe mit zeitlich befristeten Verträgen. Sein aktueller Vertrag wird Ende September 2018 auslaufen. „Dann bin ich arbeitslos“, sagt er. Dabei habe er viel Energie in seine Ausbildung und Arbeit investiert, angefangen beim Studium über das Referendariat bis hin zu seiner dann siebenjährigen als Realschullehrer. Trotzdem habe er nun keine berufliche Perspektive mehr. Das Hauptproblem sieht Golla darin, dass der Freistaat Zeitverträge für Lehrer nur bis zu einer bestimmten Frist verlängere, weil sonst das rechtliche Risiko bestehe, dass sich Betroffene eine feste Stelle einklagen.
Auch Direktor Reiner Wendlinger an der Heinrich-von-buz-realschule spricht mit Blick auf diesen Fall von einem „Dilemma“. Golla sei als Aushilfskraft für eine Lehrerin eingestellt worden, die ein Kind bekommen habe. Sie werde nun aber aus der Elternzeit zurückkehren. Deshalb gebe es keinen Bedarf mehr für die pädagogische Aushilfe, so Wendlinger. Denn an der Realschule sei man mit Lehrkräften relativ gut versorgt. Kann Golla dann eine Anstellung an einer anderen Schule bekommen? Für diese Frage sei die Regierung von Schwaben zuständig, sagt Wendlinger.
Bei der Regierung will man sich auf Anfrage nicht direkt zum Fall Golla äußern. Zu Personalangelegenheiten dürfe grundsätzlich keine Auskunft erteilt werden, so Sprecher Karl-heinz Meyer. Allgemein gelte aber, dass nicht allen Lehrkräften mit abgeschlossener Prüfung für das Lehramt an Realschulen eine Übernahme in das Beamtätigkeit tenverhältnis auf Probe werden könne.
Alternativ sei in solchen Fällen der Abschluss eines befristeten Vertrages als Aushilfslehrer zur Vertretung einer hauptamtlichen Lehrkraft denkbar, so Meyer. Er verweist aber auch auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes. Danach gelten mit einer zunehmenden Anzahl aneinandergereihter befristeter Arbeitsverträge immer höhere Anforderungen an die Zulässigkeit einer Befristung. Und was ist, wenn eine Aushilfslehrkraft aus diesem Grund keinen neuen Vertrag mehr bekommt? angeboten Meyer verweist darauf, dass Realschullehrern derzeit auch die Möglichkeit offenstehe, sich für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen zu qualifizieren.
Golla hat sich inzwischen für einen anderen Weg entschieden. Er hat nun Klage gegen den Freistaat eingereicht mit dem Ziel, einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen. „Wenn man jahrelang gute Arbeit geleistet hat, sollte das mit einer Festanstellung honoriert werden“, findet er. Mit seiner Klage will Golla aber auch öffentlich auf das Problem aufmerksam machen, von dem viele Lehrer im Freistaat betroffen seien.