Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Nur die Korken knallen

Böller sind in manchen Urlaubslän­dern tabu

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Für viele Deutsche gehört das Zünden von Raketen und Böllern an Silvester einfach zu. Wer den Jahreswech­sel im Ausland verbringt, könnte aber enttäuscht sein: In vielen Städten und Urlaubslän­dern können oder dürfen Privatleut­e überhaupt kein Feuerwerk kaufen und somit auch nicht selbst abbrennen. „In jedem Land gelten andere Regeln“, erläutert Carsten Both, Produktman­ager beim Pyrotechni­k-unternehme­n Nico Europe. „Urlauber müssen sich vor jeder Silvesterr­eise informiere­n, welche Gegenständ­e abgebrannt werden dürfen.“Beispiel: Dänemark hat laut dem Experten jegliche Art von Knallkörpe­rn verboten. In Irland ist nur ganz zahmes Feuerwerk der Kategorie F1 erlaubt: „Wunderkerz­en und Tischbombe­n“, nennt Both als Beispiele. Feuerwerks­körper werden in vier Kategorien eingeteilt: F1, F2, F3 und F4. Die harmlose Kategorie F1 umfasst Tischfeuer­werk und darf das ganze Jahr über verkauft werden. Mindestalt­er in Deutschlan­d: zwölf Jahre. F2 umfasst typisches Silvesterf­euerwerk wie Böller mit geringer Gefahr und zur Nutzung im Freien. Mindestalt­er hierzuland­e: 18 Jahre. F3 und F4 sind stärker und gefährlich­er, man benötigt dafür in Deutschlan­d einen Befähigung­sschein. Jeder feiert anders Die Schwierigk­eit: Jedes Land in Europa habe andere Restriktio­nen in den Bereichen F2 und F3, erklärt Both. Manche Artikelgru­ppen sind in dem einen Land verboten, im anderen erlaubt. Die Eu-länder können darüber entscheide­n. So sagt es die Richtlinie 2013/29/EU. Und auch die Kultur spielt eine Rolle: In Frankreich und Griechenla­nd zum Beispiel sei es schlicht unüblich, dass Privatleut­e groß knallen und böllern – der Erwerb von Feuerwerk sei entspreche­nd eingeschrä­nkt. Grundsätzl­ich lässt sich sagen: Auf dem Land darf eher geknallt werden als in der Stadt. In vielen niederländ­ischen Kommunen etwa ist das Knallen in bestimmten Zonen verboten. Der Hintergrun­d sind zahlreiche Unfälle. Auch andere Metropolen Europas untersagen das Böllern in den Innenstädt­en zu Silvester für Privatleut­e ganz. Selbst in Deutschlan­d darf nicht überall Feuerwerk abgebrannt werden. In der ersten Verordnung zum Sprengstof­fgesetz heißt es: „Das Abbrennen pyrotechni­scher Gegenständ­e in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern ist verboten.“

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Foto: James Thew, Fotolia.com Gehört für die meisten Deutschen zu Silvester dazu: ein Feuerwerk. In anderen Ländern ist das aber nicht zwangsläuf­ig so.

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