Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Räuber mit Mülleimer verjagt
Justiz Zwei Männer scheitern mit einem Überfall. Sie müssen trotzdem ins Gefängnis
Dieser Versuch, die Kasse einer Tankstelle in der Donauwörther Straße auszurauben, scheiterte komplett. Im Suff, vollgepumpt mit Drogen, leidlich mit Kapuze und Schal vermummt, bewaffnet mit einem Eiskratzer, marschierten die beiden Kumpels in den Kassenraum. Sie riefen „Rück die Kohle raus, sonst stechen wir dich ab“. Da platzte dem Kassier, 57, der Kragen.
Resolut packte er einen Mülleimer aus Plastik, schob einen der Angreifer damit zur Tür und warf den beiden nun flüchtenden Räubern den Kübel gleich hinterher. Draußen rannten die verhinderten Räuber einer Zivilstreife der Polizei in die Arme. Nach zweitägigem Prozess sühnte die Jugendkammer beim Landgericht unter Vorsitz von Lennart Hoesch den gescheiterten Raub vom 1. Februar mit Gefängnisstrafen. Der 30-Jährige aus dem Raum Dortmund muss für drei Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Sein Kumpel, 33, erhielt zwei Jahre und zehn Monate Haft, muss in dieser Zeit eine Drogentherapie absolvieren.
Es sei ein hanebüchener, absolut dilettantischer Überfall gewesen, eine Schnapsidee, geboren aus Alkoholund Drogenmissbrauch. Diese „Gelegenheitstat ohne Plan“sei mit Bewährungsstrafen für ihre Mandanten ausreichend gesühnt, hatten die Verteidiger Marcus Meier und Martin Kwapis die Kammer – allerdings vergeblich – um ein mildes Urteil gebeten. Staatsanwältin Gudrun Wagner hatte Gefängnisstrafen von vier Jahren und zwei Monaten beziehungsweise dreieinhalb Jahren gefordert.
Beide Angeklagte, die zur Tatzeit als „Praktikanten“ohne Lohn für ein Abrissunternehmen in Augsburg arbeiteten und bereits seit zehn Monaten in Untersuchungshaft sitzen, nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an. Sie hatten die Tat gestanden, aber weitgehende Erinnerungslücken geltend gemacht (wir berichteten).
Angeblich hatten sie Geld für einen Bordellbesuch erbeuten wollen. Die Jugendkammer wertete die Tat als „versuchte schwere räuberische Erpressung“, weil bei dem Überfall der Eiskratzer als Waffe im Sinne des Strafgesetzes verwendet worden war.