Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Stadt verlangt mehr für Bestattungen
Geld Ab 1. Januar 2018 werden die Preise erhöht. Warum neue Räume angemietet werden sollen
Der städtische Bestattungsdienst steht in Augsburg wirtschaftlich gut da. Trotzdem sollen ab 1. Januar kommenden Jahres die Preise steigen. Anette Vedder vom Amt für Friedhofswesen nennt dafür verschiedene Gründe. Unter anderem müssen neue Räume angemietet werden.
Der Bestattungsdienst der Stadt Augsburg steht im Wettbewerb mit privaten Anbietern. Im vergangenen Jahr hat er aber alleine 2030 Bestattungsfälle übernommen. Das sind nach Angaben der Stadt rund zwei Drittel aller erfassten Sterbefälle in der Stadt. Anette Vedder betont, dass der Dienst wirtschaftlich arbeiten muss. Die Stadt sehe sich aber auch in der sozialen Verantwortung, jedem Bürger – unabhängig von seiner finanziellen Situation – eine würdige Bestattung zu ermöglichen.
Nach Angaben der Amtsleiterin konnte der städtische Bestattungsdienst in den vergangenen Jahren seinen Marktanteil steigern. 2016 lag er vor Steuern im Plusbereich mit einer Überdeckung von fast 156 000 Euro. Parallel habe es aber mehrere Tariferhöhungen im Personalbereich gegeben. Zusätzlich müssten Rücklagen gebildet werden, um besser geeignete Räume anzumieten.
Dies sei auch mit Blick auf die Mitarbeiter notwendig. Bislang finden die Beratungsgespräche am Westfriedhof statt, auf Anfrage auch am Gögginger Friedhof. Voraussichtlich ab Juli 2018 soll der städti- sche Bestattungsdienst mit seinem Büro in neue Räume umziehen, die Miete soll dort rund 70 000 Euro jährlich kosten.
Um den Dienst wirtschaftlich zu halten, werden ab 1. Januar auch die Preise erhöht. Wie Vedder vorrechnet, werden Fahrtkosten und Bestattungsabwicklung pro Fall um 15 bis 25 Euro steigen. Die Fahrtentgelte des Bestattungsdienstes im Stadtgebiet liegen damit ab dem neuen Jahr bei rund 106 Euro, die Bestattungsabwicklung kostet dann 121 Euro. Dazu kommen noch verschiedene Pauschalen. Auch Blumenschmuck und Musik seien in diesen Kosten nicht inbegriffen, sagt Vedder. Die Friedhofsgebühren sind von der Erhöhung nicht betrof- fen. Um die Wirtschaftlichkeit des städtischen Bestattungsdienstes weiter zu verbessern, gibt es noch andere Überlegungen im Amt für Friedhofswesen. Bislang werden die Särge auf Vermittlungsbasis über das „Sargmagazin“der Schreinereigenossenschaft beschafft. Vedder geht davon aus, dass mit einer Eigenbeschaffung der Särge durch die Stadt mit weiteren Einnahmen von rund 100 000 Euro jährlich zu rechnen sein könnte.
Vonseiten der CSU wurden diese Überlegungen im Stadtratsausschuss kritisch gesehen und deshalb aus der Vorlage für den Beschluss gestrichen. Die Erhöhung der Entgelte für den Bestattungsdienst wurde jedoch einstimmig genehmigt.
Die Kosten im Vergleich
Laut Entgeltverzeichnis für den städti schen Bestattungsdienst gibt es fol gende Änderungen:
Fahrtkosten Eine Stadtfahrt kostete bislang 101 Euro, ab dem neuen Jahr 106,05 Euro. In den Bereich au ßerhalb der Stadt kostet es bislang 121 Euro (bis 50 Kilometer), künftig 127,05 Euro. Für ein Kind liegen die Fahrtkosten bislang bei 54 Euro, künf tig bei 56,70 Euro.
Bestattungsabwicklung Für eine Bestattungskraft sind bislang 110 Euro fällig, künftig sind es dann 121 Euro.
Pauschalen Zusätzlich fallen Pau schalbeträge an, etwa für Material und Bearbeitung des Falles.