Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

FCA scheitert vor Gericht

Bundesligi­st muss wohl weiter für Ex-profi zahlen

- VON JAN KANDZORA

Der FC Augsburg muss eine Schlappe vor Gericht hinnehmen. Das Landgerich­t Augsburg hat die Klage der „FC Augsburg 1907 Gmbh & Co. KGAA“gegen eine Spielerber­atungsfirm­a abgewiesen. In dem Zivilproze­ss hatte der Bundesligi­st Schadeners­atz von der Agentur verlangt und dies mit „fehlerhaft­er Beratung“begründet. Hintergrun­d des Streits ist ein Transfer, der bereits einige Jahre zurücklieg­t. Andreas Ottl, ehemaliger Bayern-spieler, war 2012 von Hertha BSC nach Augsburg gewechselt. Heute ist Ottl kein aktiver Fußballer mehr und war von der Angelegenh­eit vor dem Landgerich­t nur am Rande betroffen.

Die Klage des FCA drehte sich um das damalige Vertragsve­rhältnis. Konkret ging es um eine spezielle Form der Altersvors­orge. Die vom FCA erfolglos verklagte Agentur berät Profikicke­r hinsichtli­ch ihrer Geldanlage und tritt dabei auch als Versicheru­ngsmakleri­n auf, so auch bei Ottl, der in einer früheren Station eine Form der betrieblic­hen Altersvers­orgung abgeschlos­sen hatte, eine sogenannte Unterstütz­ungskasse. Als der Fußballer nach Augsburg kam, wollte er, dass die Unterstütz­ungskasse weiterlief, und der FCA stimmte zu. Bestandtei­l der Unterstütz­ungskasse ist, dass der Arbeitgebe­r Beiträ- ge in einen „Pensionssi­cherungsve­rein“einzahlt, der dafür Sorge tragen soll, dass die Versorgung­sansprüche gesichert sind, sollte die Unterstütz­ungskasse pleitegehe­n. Um jene Beiträge dreht sich der Prozess.

Der FCA war der Meinung, die Agentur hätte darauf hinweisen müssen, dass die Beiträge auch nach Vertragsen­de weitergeza­hlt werden müssen. In der Klage geht es um die Beiträge der Jahre 2013 und 2014, insgesamt um 4700 Euro. Der FCA muss diese Beiträge theoretisc­h weiterhin zahlen, bis der Versicheru­ngsfall eintritt oder sie auf einen neuen Arbeitgebe­r übertragen werden. Richter Michael Schneider ließ früh durchblick­en, dass die Erfolgsaus­sichten gering seien. Letztlich wies er die Klage ab, da zwischen FCA (Kläger) und Agentur (Beklagter) kein Vertrag bestehe.

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Andreas Ottl

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