Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Ausnahmezu­stand?

Mietrecht Silvester ist die lauteste Nacht des Jahres. Doch wie viel Krach ist eigentlich erlaubt?

- VON CHRISTINA BACHMANN

An Silvester knallt, zischt und heult es. Der eine mag das und macht Party bis zum Morgen, der andere ist genervt und verkriecht sich mit dem Kissen über dem Kopf im Bett. Wohnen beide im selben Haus, kann das Probleme geben – muss es aber nicht. „Gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme“lautet nach Aussage von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund das Stichwort für Silvester.

Partymuffe­l sollten in dieser Nacht eine „erweiterte Toleranzgr­enze“haben. Gleichzeit­ig gelte für die Feiernden: „Es ist kein Freibrief, am 31. Dezember die Wände wackeln zu lassen.“Wir geben Antworten auf wichtige Fragen:

Rein rechtlich gesehen gibt es an Silvester keine Ausnahme. Auch dann gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe. Das heißt, es darf nur noch so leise gefeiert werden, dass der Nachbar nichts davon hört.

In der Realität sieht es allerdings anders aus: „Wenn um 24 Uhr geböllert wird und Raketen gestartet werden, ist es einfach absurd, wenn ich darauf bestehe, dass aus der Nachbarwoh­nung nichts zu hören ist“, erläutert Ropertz. Schließlic­h seien die Umgebungs- geräusche zehnmal lauter als das, was aus der Nachbarwoh­nung kommen könne.

Nein, denn rein rechtlich hat dieser Hinweis keine Bedeutung. Allerdings: „Als freundlich­e Geste könnte man bei den unmittelba­ren Nachbarn Bescheid geben“, rät Norbert Schönleber, Rechtsanwa­lt und im Vorstand der Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Wer informiert oder vielleicht sogar gleich selbst zur Feier eingeladen wird, zeigt sich bei Partylärm vermutlich toleranter. Aber: Eine Ankündigun­g berechtigt nicht zu mehr Lärm. „Wenn ich eine Party ankündige, kann der Nachbar trotzdem verlangen, dass ich ab 22 Uhr die Musik leiser stelle“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Das Gesetz verbietet das Zünden von Feuerwerk in unmittelba­rer Nähe von Krankenhäu­sern, Kirchen, Kinder- und Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern. In einigen Städten und Gemeinden gibt es weitere Feuerwerk-verbotszon­en. Ansonsten gelten keine Einschränk­ungen.

„Mietrechtl­ich ist es völlig egal, ob ich vom Hof, vom Balkon oder von der Straße die Raketen abfeuere“, sagt Ropertz. „Es muss aber gewährleis­tet sein, dass durch das Abschießen der Raketen keine Nachbarn gefährdet sind.“

Geht einem Partygast das Sektglas zu Bruch, zahlt dessen Haftpflich­tversicher­ung. Ist dagegen kein Verursache­r festzustel­len, bleibt der Geschädigt­e auf den Kosten sitzen. Als Gastgeber einer Party haftet man für alle mit, die man bewusst und gewollt eingeladen hat, sagt Schönleber. „Wenn nachzuweis­en ist, dass für einen Schaden im Hausflur irgendein Besucher des Mieters verantwort­lich ist, haftet dieser Mieter als Gastgeber.“

Generell gilt: Wer einen Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeiführ­t, kann die Versicheru­ng nicht in Anspruch nehmen. „Wenn ich dadurch Schäden anrichte, dass ich gezielt in Wohnungen hereinschi­eße, kann ich anschließe­nd nicht sagen: Meine Versicheru­ng bezahlt den Schaden. Da hafte ich selbst“, betont Ulrich Ropertz.

Wer zum Beispiel im Hausflur groben Dreck verursacht hat, macht ihn auch wieder weg. „Das entsteht aus der Obhutspfli­cht aus dem Mietverhäl­tnis heraus, dass ich die Sachen, die über den normalen Gebrauch hinausgehe­n, auch entferne, sodass es wieder einigermaß­en sauber ist“, sagt Rechtsanwa­lt Schönleber. „Das betrifft alles, was zum Grundstück gehört.“

 ?? Foto: Impact Photograph­y, Fotolia.com ?? Das neue Jahr steht vor der Tür – und das soll ordentlich gefeiert werden. Für die Silvester Party gibt es allerdings auch Grenzen. Wer den gesunden Menschenve­rstand walten lässt, macht aber meist schon vieles richtig.
Foto: Impact Photograph­y, Fotolia.com Das neue Jahr steht vor der Tür – und das soll ordentlich gefeiert werden. Für die Silvester Party gibt es allerdings auch Grenzen. Wer den gesunden Menschenve­rstand walten lässt, macht aber meist schon vieles richtig.

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