Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Fremden Hund einfach mitgenommen
Justiz Ein 44-Jähriger sah einen Husky am Straßenrand und brachte ihn zu sich nach Hause. Dafür landete er nun vor Gericht – ins Gefängnis kommt er wegen eines anderen Vorfalls
Wer Hunde mag, würde sich in „Hasko“, so nennen wir ihn einmal, sofort verlieben. „Hasko“ist ein Husky, ein sibirischer Schlittenhund, und hat eine wunderschöne Gesichtszeichnung – wie ein richtiger Wolf. Er läuft gern, und er fährt ganz gern Auto. Frauchen lässt ihn des Öfteren auch mal neben dem fahrenden Wagen herlaufen. Im Mai ging so ein „Begleitrennen“schief. „Hasko“, der Gassi musste, wurde wie so oft aus dem Auto gelassen.
Und kam nicht mehr zurück. Er büxte aus. Sein Frauchen suchte den Hund danach vergeblich. Der Ausreißer tauchte an einer Straße im Nordwesten der Stadt auf. Ein Mann und eine Frau hielten an, wollten sich um den herrenlosen Vierbeiner kümmern. Die Frau schlug vor, den Husky ins Tierheim zu bringen, der Mann sagte: „Ich nehm’ ihn mit.“Der 44-Jährige gab der ihm unbekannten Frau seine Visitenkarte. Dann pfiff er – und „Hasko“sprang ohne zu zögern in das Auto des Mannes.
Die Besitzerin des Schlittenhundes, 32, setzte alle Hebel in Bewegung, um ihren Liebling wiederzufinden. Sie suchte auch über Facebook nach „Hasko“. Der Zufall wollte es, dass die Frau, der der 44-Jährige seine Visitenkarte gegeben hatte, die Suchmeldung las, sich bei „Haskos“Frauchen meldete und ihr die Anschrift des Mannes gab, der den Hund mitgenommen hatte.
Ein Telefonanruf brachte aber keinen Erfolg. „Ich habe keinen Hund“, sagte der Mann. Doch die 32-Jährige traute dem nicht. Sie fuhr zu seiner Adresse. Abermals versicherte der Mann, er habe überhaupt keinen Hund. Doch im Halbdunkel des Hausgangs sah die Frau die Umrisse eines Vierbeiners. Es war „Hasko“. Für den 44-jährigen Hundefreund kam jetzt das dicke Ende.
Wegen versuchter Unterschlagung musste er sich vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller verantworten. „Der Hund ist mir so ans Herz gewachsen“, begründete der Angeklagte die Besitzergreifung von „Hasko“. Er hätte ihn aber in jedem Fall mal zurückgegeben, beteuerte er. Weil der Husky letztendlich wieder bei seinem angestammten Frauchen weilt, stellte das Gericht das Verfahren im Hinblick auf einen anderen Vorwurf ein.
Denn der 44-Jährige, dessen Vorstrafenregister schon 33 Einträge aufweist, hatte bei einem Besuch im Landratsamt für Aufregung gesorgt, sodass die Polizei gerufen wurde. Als die Beamten eintrafen, stand er stramm und zeigte den Hitlergruß. Dafür muss er nun für zwei Monate hinter schwedische Gardinen.