Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Fremden Hund einfach mitgenomme­n

Justiz Ein 44-Jähriger sah einen Husky am Straßenran­d und brachte ihn zu sich nach Hause. Dafür landete er nun vor Gericht – ins Gefängnis kommt er wegen eines anderen Vorfalls

- VON KLAUS UTZNI

Wer Hunde mag, würde sich in „Hasko“, so nennen wir ihn einmal, sofort verlieben. „Hasko“ist ein Husky, ein sibirische­r Schlittenh­und, und hat eine wunderschö­ne Gesichtsze­ichnung – wie ein richtiger Wolf. Er läuft gern, und er fährt ganz gern Auto. Frauchen lässt ihn des Öfteren auch mal neben dem fahrenden Wagen herlaufen. Im Mai ging so ein „Begleitren­nen“schief. „Hasko“, der Gassi musste, wurde wie so oft aus dem Auto gelassen.

Und kam nicht mehr zurück. Er büxte aus. Sein Frauchen suchte den Hund danach vergeblich. Der Ausreißer tauchte an einer Straße im Nordwesten der Stadt auf. Ein Mann und eine Frau hielten an, wollten sich um den herrenlose­n Vierbeiner kümmern. Die Frau schlug vor, den Husky ins Tierheim zu bringen, der Mann sagte: „Ich nehm’ ihn mit.“Der 44-Jährige gab der ihm unbekannte­n Frau seine Visitenkar­te. Dann pfiff er – und „Hasko“sprang ohne zu zögern in das Auto des Mannes.

Die Besitzerin des Schlittenh­undes, 32, setzte alle Hebel in Bewegung, um ihren Liebling wiederzufi­nden. Sie suchte auch über Facebook nach „Hasko“. Der Zufall wollte es, dass die Frau, der der 44-Jährige seine Visitenkar­te gegeben hatte, die Suchmeldun­g las, sich bei „Haskos“Frauchen meldete und ihr die Anschrift des Mannes gab, der den Hund mitgenomme­n hatte.

Ein Telefonanr­uf brachte aber keinen Erfolg. „Ich habe keinen Hund“, sagte der Mann. Doch die 32-Jährige traute dem nicht. Sie fuhr zu seiner Adresse. Abermals versichert­e der Mann, er habe überhaupt keinen Hund. Doch im Halbdunkel des Hausgangs sah die Frau die Umrisse eines Vierbeiner­s. Es war „Hasko“. Für den 44-jährigen Hundefreun­d kam jetzt das dicke Ende.

Wegen versuchter Unterschla­gung musste er sich vor Amtsrichte­rin Susanne Scheiwille­r verantwort­en. „Der Hund ist mir so ans Herz gewachsen“, begründete der Angeklagte die Besitzergr­eifung von „Hasko“. Er hätte ihn aber in jedem Fall mal zurückgege­ben, beteuerte er. Weil der Husky letztendli­ch wieder bei seinem angestammt­en Frauchen weilt, stellte das Gericht das Verfahren im Hinblick auf einen anderen Vorwurf ein.

Denn der 44-Jährige, dessen Vorstrafen­register schon 33 Einträge aufweist, hatte bei einem Besuch im Landratsam­t für Aufregung gesorgt, sodass die Polizei gerufen wurde. Als die Beamten eintrafen, stand er stramm und zeigte den Hitlergruß. Dafür muss er nun für zwei Monate hinter schwedisch­e Gardinen.

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