Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Sudanese ist lieber im Gefängnis als zu Hause

Justiz Ein junger Flüchtling droht damit, die Uni anzuzünden. Wie er dafür bestraft wird

- VON MICHAEL SIEGEL

Weil er damit gedroht hatte, an der Augsburger Universitä­t Feuer zu legen und den Deutschen Angst zu machen, ist ein junger Flüchtling aus dem Sudan zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Nach den Drohungen war der Sudanese im Mai dieses Jahres in Untersuchu­ngshaft gekommen. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde jetzt wieder aufgehoben. Er hatte ohnehin im Prozess klargemach­t: Eine Haftstrafe in Deutschlan­d sei für ihn besser als ein Leben in Freiheit in seiner afrikanisc­hen Heimat.

Geboren wurde der junge Mann in der sudanesisc­hen Krisenregi­on Darfur – als amtliches Geburtsdat­um ist der 1. Januar 1999 vermerkt. Er erzählt, er sei seit dem Jahr 2012 auf der Flucht. Zwei Brüder und die Mutter seien im Krieg in seiner Heimat gestorben. Im Frühjahr 2015 kam der Flüchtling in Deutschlan­d an. Die Träume des jungen Mannes erfüllten sich nicht. Er habe festgestel­lt, Deutschlan­d brauche ihn nicht, sagt er einer Pädagogin von der Jugendgeri­chtshilfe. Er trank und ließ sich von Frust leiten.

Allerdings begann sein Aufenthalt in Deutschlan­d schon früh mit Konflikten. Bereits wenige Tage nach seiner Ankunft in einer Aufnahmest­elle in Landshut gab es Streit, er wurde gegenüber Mitbewohne­rn und Aufsichtsp­ersonal handgreifl­ich. Daraus folgten Strafanzei­gen wegen Körperverl­etzung und Widerstand­s, die nun alle im Prozess vor dem Augsburger Amtsgerich­t abgearbeit­et wurden. Einer Betreuerin in Langweid stahl er zudem ein Handy. Im Mai 2017 verkündete er dann laut Anklage gegenüber Mitbewohne­rn und Personal einer Aufnahmest­elle für Flüchtling­e in Augsburg, er werde die Universitä­t anzünden und den Deutschen Angst machen.

Sein Verteidige­r Moritz Bode sagt: Der Angeklagte habe niemandem Schaden zufügen wollen, er habe nur seine gewünschte Ausreise nach Ägypten erzwingen wollen. Dieser Wunsch verleitete den Angeklagte­n noch zu einer weiteren Straftat. Bei der Rückkehrer­beratung bedrohte er eine Sachbearbe­iterin, von der er 1000 Euro Handgeld forderte – allerdings vergeblich. Auf Anraten seines Verteidige­rs räumte der junge Mann alle Anklagepun­kte ein.

Dieses Geständnis brachte ihm, sagt Richter Bernhard Kugler, eine Strafe ausgesetzt zur Bewährung ein, die es sonst nicht mehr gegeben hätte. Er verhängt eine Jugendstra­fe von einem Jahr und drei Monaten.

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