Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Wenn die Krankenkasse mehr Geld will
Finanzen Zum Jahresende bekommen viele Privatversicherte Post: Die Beiträge werden erhöht. Aber woran liegt das? Und wie können Verbraucher bessere Verträge für sich aushandeln?
Augsburg Viele privat Krankenversicherte erhalten in diesen Tagen wieder einmal Post von ihrer Versicherungsgesellschaft. Der Inhalt sind keine frommen Weihnachtsgrüße oder gute Neujahrswünsche, sondern die Beitragserhöhung, auch „Anpassung“genannt. Im Einzelfall können sich die Beiträge um bis zu 30 Prozent erhöhen. Rückfragen bei der privaten Krankenkasse, was genau denn in dieser unmäßigen Größenordnung angepasst werden muss, bleiben in aller Regel ohne befriedigende Antwort. Was also ist der Grund für die Erhöhung?
Ganz einfach: Die Ursache ist die sogenannte „Vergreisung“der Tarife. Alle in einem Tarif Versicherten müssen diesen Tarif gemeinsam finanzieren. Wenn die Versicherung diesen Tarif aber für Neuaufnahmen, also junge, gesunde Mitglieder schließt, dann entsteht eben dieser Effekt der Vergreisung. Die Versicherten in dieser abgeschlossenen Tarifeinheit werden zusammen älter und kränker, verursachen dadurch immer noch höhere Kosten und die einzige Lösung ist die Beitragserhöhung. Da man mit teuren Beiträgen aber keine jungen Leute in die pri- Krankenversicherung lockt, muss für diese Zielgruppe schnell was Neues her – leicht abgespeckte Leistungen in neuen Tarifen mit niedrigeren Beiträgen. Den Altbestandskunden werden diese neuen Tarife in aller Regel nicht angeboten. Der Gesetzgeber hat die private Krankenversicherungswirtschaft
Hier finden Sie Hilfe
Wem das alles zu kompliziert er scheint, findet Rat und Hilfe bei verschiedenen Agenturen und Ver sicherungsmaklern, die sich auf die Suche nach günstigeren Tarifen spezialisiert haben. Bei erfolgrei cher Vertragsumstellung werden aber schnell Honorare fällig, die so hoch wie die ersparten Beiträge eines gan zen Jahres sind. Deutlich günstiger ist es, sich professionelle Unterstüt zung bei einer Verbraucherorgani sation wie der Verbraucherzentrale oder dem Verbraucherservice Bayern zu holen. Wer nicht nur den Tarif, sondern gleich den Anbieter wechseln will, sollte bedenken, dass die Mitnahme der Altersrückstel lungen weiterhin nur eingeschränkt möglich ist. deshalb verpflichtet, bei einer Beitragserhöhung dem Kunden gleichzeitig günstigere Alternativen anzubieten. Er hat die Konzerne aber nicht verpflichtet, die günstigsten Möglichkeiten aufzuzeigen – wie sollte er auch: Der günstigste Vertrag sieht für jeden Kunden anders aus. Für den einen ist es das billigste Angebot, für den anderen ein neuer Tarif mit vergleichbaren Leistungen zu einem niedrigeren Beitrag.
Privatversicherte sollten jetzt genau überlegen: Wie soll mein Versicherungsschutz die kommenden Jahre und Jahrzehnte aussehen? Worauf kann ich vielleicht verzichten? Chefarzt, Heilpraktiker, Zahnersatz, luxuriöses Einbettzimmer im Krankenhaus? Brauche ich das alles oder geht es auch eine Kategorie darunter?
Schreiben Sie an Ihre private Krankenkasse und beschreiben Sie Ihre Absichten und Wünsche so präzise wie möglich. Zeigen Sie auf, welche Leistungen für Sie nicht so wichtig sind und welche Leistungen Sie in jedem Fall behalten wollen. Nur dann kann Ihre Gesellschaft das passende Angebot erstellen. Normalerweise erhalten Sie dazu von seriösen Unternehmen sogar eine genaue Gegenüberstellung der bishevate rigen Leistungen zum neuen Zieltarif – wenn nicht, einfach anfordern und keine Ruhe geben, bis Sie das haben.
Im neuen Vorschlag mit dem Hinweis: „Diese Vertragsänderung kann nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung beantragt werden und führt eventuell zu neuen Risikozuschlägen.“War also die ganze Mühe umsonst? Nein – die Unternehmen dürfen das Risiko natürlich prüfen. Ein neuer Zuschlag darf aber nur erhoben werden für bessere Leistungen im neuen Tarif und für zwischenzeitlich neu aufgetretene Erkrankungen. Eine Mehrleistung ist beim Wunsch nach Beitragsreduzierung aber sehr selten zu finden. Verlangen Sie in dieser Situation eine detaillierte Auflistung, für welche neue Krankheit und für welche tariflichen Mehrleistungen ein Zuschlag vereinbart werden soll.
Für Versicherte, die nicht länger hohe Beiträge zahlen wollen oder können, könnte auch der brancheneinheitliche „Standardtarif für ältere Versicherte“(ausdrücklich nicht Basistarif) interessant sein. Lassen Sie sich auch dafür den Beitrag ausrechnen und prüfen Sie in aller Ruhe, ob dieses Leistungspaket für Sie ausreichend ist.