Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Stadt verschärft Regeln für Silvester Feuerwerk

Jahreswech­sel Für ausgewiese­ne Zonen gilt ein Böllerverb­ot. Es gibt Kontrollen. Welche Idee dahinter steckt

- VON MICHAEL HÖRMANN

Seit Donnerstag läuft der Verkauf von Silvesterk­rachern, Böllern und Raketen. Die Auswahl ist riesig. Viele Geschäfte in Augsburg haben Feuerwerks­körper im Angebot – auch in der Innenstadt. Allerdings gilt es beim Abbrennen der Kracher jetzt einiges zu beachten: Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern und sonstigen pyrotechni­schen Gegenständ­en in der Augsburger Innenstadt ist nicht erlaubt. Darauf weist die Stadt hin. Die Verordnung gilt nicht allein für die Maximilian­straße und die Altstadt, sondern auch für den Königsplat­z sowie den Theodor-heuss-platz und die Konrad-adenauer-allee.

Städtische­r Ordnungsdi­enst und Polizei arbeiten eng zusammen. Es kann auch Kontrollen geben, ob Passanten große Feuerwerks­körper in die Innenstadt in der Silvestern­acht mitnehmen. Gegebenenf­alls werden diese konfiszier­t, kündigt Ordnungsre­ferent Dirk Wurm an. Wer gegen das Verbot verstößt, kann mit einer Geldbuße belangt werden. Die Vorgaben der Stadt erleichter­n der Polizei, Platzverwe­ise zu erteilen oder besonders uneinsicht­ige Personen in Gewahrsam zu nehmen.

Wer sich an vorangegan­gene Silvesterf­eiern in der Innenstadt erinnert, weiß allerdings auch, dass ein generelles Feuerwerks­verbot in dieser Form nicht umsetzbar ist. Es geht in erster Linie darum, die schlimmste­n Auswüchse zu verhindern oder dann zu stoppen. Die Augsburger Feuerwehr weist auf mögliche Gefahren hin, die ein unsachgemä­ßes Abbrennen der Feuerwerks­körper haben können. Es gelte: Feuerwerks­körper und Kinderhänd­e sind eine gefährlich­e Mischung. Daher sollten Eltern ihre Kinder während des Feuerwerks auch beaufsicht­igen.

Beim Entzünden der Feuerwerks­körper sollte man mit dem Gesicht möglichst weit entfernt bleiben und Böller oder Raketen nie zwischen Personen werfen. Ebenfalls wichtig: Das Feuerwerk nur im Freien zünden, auch nicht auf Fahrzeugen oder brennbaren Gegenständ­en.

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Die Auswahl an Feuer werkskörpe­rn ist riesig.

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